Vergleich Sparen mit Versicherung zu Banksparen…

Lebensversicherung

Bei den Lebensversicherungen werden für die Sparanteile der Prämien derzeit tiefe Zinsen bezahlt. Ist die Kapitalanlage in eine Lebensversicherung dennoch sinnvoll? Was hat diese Anlageform für Vorteile gegenüber dem Banksparen?

D
ie Zinsen auf Spareinlagen sind im gegenwärtigen Zeitpunkt – unter dem Einfluss der Kapitalmarktinterventionen der Notenbanken – generell tief. In der Schweiz werden die 10-jährigen Bundesobligationen gegenwärtig noch zu rund 0,5 Prozent verzinst. Diesem Einfluss können sich auch die Lebensversicherer nicht entziehen. Der maximal garantierte Zinssatz, den die schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) den Versicherern erlaubt, liegt derzeit bei 1,5 Prozent. Ein tiefer garantierter Zinssatz hat aber nicht nur Nachteile: die Versicherer haben so mehr Freiheiten in der Geldanlage. Durch eine geschickte Anlagepolitik können sie Überschüsse erarbeiten, die den Versicherten zugute kommen.

Beispiel: Lebensversicherung von Zürich Premium: Seit der Lancierung im 2011 bis 30.09.2013 beträgt die Rendite auf den Überschüssen über 41 %. Mit dem garantierten technischen Zinssatz weist jede Police einen garantierten Betrag aus, der bei Ablauf ausbezahlt wird. Somit eliminiert dies ein Verlustrisiko. Lebensversicherung

Gerne erstellen wir für Sie ein unverbindliches Angebot: Hier klicken…

Wünschen Sie eine Beratung? E-mail: vorsorge@versicherungs-broker.ch  Tel: 056 552 04 50

Flexible Begünstigung, Steuervorteile und Konkursprivileg

Auch abgesehen vom garantierten Zins weist eine Lebensversicherung Vorteile gegenüber anderen Anlageformen auf. So ist die gezielte Begünstigung von bestimmten Personen, wie Lebenspartnerinnen und -partnern, möglich. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine solche Begünstigung im Rahmen der Zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge, wegen fehlender reglementarischer Bestimmungen oder nicht erfüllbarer Anforderungen an einen gemeinsamen Wohnsitz nicht möglich ist. Zudem ist die Begünstigung bei Lebensversicherungen jederzeit änderbar. Des weiteren werden die Lebensversicherungen wegen des durch sie ermöglichten systematischen Vermögensaufbaus steuerlich gefördert. Bei einer rückkauffähigen Lebensversicherung wird der Rückkaufswert zwar steuerlich erfasst, aber die Prämienzahlungen sind in bestimmten Grenzen steuerlich absetzbar und die Auszahlung im Erlebens- und Todesfall ist in aller Regel steuerfrei. Schliesslich sei noch auf das Konkursprivileg der Lebensversicherung hingewiesen – damit können den Angehörigen auch dann noch Versicherungsleistungen ausgerichtet werden, wenn die Firma des Verstorbenen in Konkurs geht.

Quelle: SVV schweizerischer Versicherungsverband