Mein Versicherungsberater schlägt mir den Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung vor. Ist eine solche Anlage mit besonderen Risiken verbunden? Kann man sich gegen negative Börsenentwicklungen schützen?

Wir empfehlen eine Lebensversicherung mit einem Fonds nur mit Kapitalgarantie abzuschliessen!

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ine fondsgebundene Lebensversicherung umfasst je nach Bedarf – wie eine konventionelle Lebensversicherung – einen garantierten Versicherungsschutz im Todesfall und/oder bei Invalidität. Das Vorsorgekapital wird dagegen mit Anlagen in ausgewählten Fonds gebildet. Diese Vorsorgeform kombiniert damit die Vorteile der Lebensversicherung mit der Möglichkeit einer regelmässigen oder einmaligen Fondsinvestition. In der Regel steht dem Kunden dabei eine Auswahl verschiedener Fonds oder Fondsportfolios zur Verfügung, welche seiner Risikofähigkeit und Risikobereitschaft entsprechen.

Risikoeindämmende Optionen
Wie bei jeder anderen Fondsanlage, ist die Wertentwicklung des Vorsorgekapitals in Fondsform von Kurs-, Zins-, Währungs- und Bonitätsrisiken abhängig, was sich entsprechend auf die Vorsorgeleistung bei einer allenfalls vorzeitigen Auflösung oder beim Vertragsablauf auswirkt. Chancen und Risiken hängen daher von der Wahl der Fondsanlage ab. Seit einigen Jahren sind verschiedene Versicherer dazu übergegangen, zur Risikominderung bestimmte Formen von Garantien anzubieten, sei es durch die Auswahl der Fonds selbst oder aber durch vertraglich garantiert zur Auszahlung gelangende Mindestleistungen („Kapitalschutz“). Bei einigen Versicherern kann je nach Ausgestaltung der Vorsorgelösung zusätzlich eine Option eingekauft werden, wonach die Investition über einen gewissen Zeitraum in Tranchen in die gewählte Fondsanlage erfolgt und/oder diese ebenso über einen bestimmten Zeitraum vor Vertragsablauf in eine risikoärmere Fondsanlage umgeschichtet wird (Einstiegs- bzw. Ausstiegsmanagement). Mit diesen Massnahmen lassen sich die Risiken des Kunden reduzieren bzw. eine während der Vertragsdauer erzielte positive Wertentwicklung absichern. In jedem Fall sollte der Entscheid zur Anlage eines Teils des Vermögens in eine fondsgebundene Lebensversicherung samt Auswahl der Fonds sowie Form und Umfang der Garantien im Rahmen einer Gesamtberatung durch den Versicherungsberater erfolgen.

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