Versicherungs Broker - Schweiz - Neutrale Versicherungs- und Finanzberatungen

  • Home
  • Unternehmen
    • “KMU-Komplett” Versicherung
    • Sach-und Vermögensversicherungen
      • Betriebshaftpflicht
      • IT Haftpflichtversicherung
      • Betriebsrechtsschutz
      • Kombinierte KMU
      • Gebäudeversicherung
      • Inventar
      • EDV und Bürotechnik
      • Transportversicherung
      • Motorfahrzeug-Flottenversicherung
      • Maschinenversicherung
      • Kreditversicherung
      • Organversicherung
    • Personenversicherungen
      • Krankentaggeld
        • Krankentaggeld Rechner
      • UVG Unfallversicherung
      • Unfallversicherung Zusatz
      • BVG – Pensionskasse
      • Erwerbsausfall und Todesfall
  • Privat
    • Bauwesen und Haftpflicht
    • Gebäudeversicherung
    • Privathaftpflicht und Hausrat
    • Rechtsschutz Privat und Verkehr
    • Auto Versicherung
    • Prämienrechner für Ihre Krankenkasse
    • Krankenkasse Offerte
    • Altersvorsorge und Lebensversicherung
      • Kapitalanlage mit Index-Strategie
      • Lebensversicherung / Konto 3a und 3b
      • Todesfall
      • Die grüne Lebensversicherung
      • Die grüne Lebensversicherung Offertenanfrage
      • Leibrenten
      • Sparpläne und Fonds
      • Einmaleinlage Geldanlage
      • Vorsorge Premium Säule 3a
      • Formular “Vorsorge Premium”
      • Balance Invest
  • Versicherungen
  • Informationen
    • Beratung
    • Downloads
    • Formulare
    • AGB
    • Maklermandat
    • Beispiele Prämienersparnis
    • Job als Vermittler für Krankenkassen
    • Job – Vermittler / Makler
    • Call back
    • Feedback
    • Sitemap
  • Kontakt
  • Über uns
    • Impressum
  • Unsere Partner

Versicherungs Broker - Schweiz

  • Spezial-Lösungen

     Krankentaggeld günstig Erwerbsausfall / Tod Holz-Handwerk
  • Sonderaktionen

      Gebundene Vorsorge 3a
  • Krankenkasse

      Prämienrechner für Ihre Krankenkasse
  • Unternehmen

    Krankentaggeld Unfall Pensionskasse Maschinenversicherung Betriebshaftpflicht IT Haftpflichtversicherung Inventar Kombiniert KMU
  • Startup Versicherung

     
    KMU-Versicherungspaket für Neugründer

  • Private

    Autoversicherung Krankenkasse Hausrat / Privathaftpflicht
  • Video

  • Leben / Risiko

    Säule 3a Todesfall Erwerbsunfähigkeit Einmaleinlage Leibrente / Auszahlungsplan
  • Job`s

      Job – Vermittler / Makler   Berater / Vermittler für Krankenkassen
  • Berichte

    • Auto Versicherung
      • Autoversicherungen vergleichen
      • Flotten profitieren von Telematik
      • Schlüsselbund entwendet
      • Winterpneus
    • Bauversicherung
      • Baugrube eingestürzt
      • Wasserschaden
      • Welche Versicherung?
    • Betriebshaftpflicht
      • Dumm gelaufen…
    • Einmaleinlage
      • Limitiertes Angebot
    • Finanzen
      • 1300 Franken pro Sekunde
      • Anlagepolitik 2011
      • Diversifikation
      • Einlagesicherung
      • Erholung – Finanzen
      • Fehler vermeiden
      • Frauen und Reiche sind Vorbilder
      • Grenzbeträge 2011
      • Konkubinatspartner begünstigen
      • Kreditversicherung
      • News für Anleger
      • News zu Investition und Finanzierung
      • Organhaftpflichtversicherung
      • Problematische Schenkungen
      • Reiseversicherung
      • Staatsverschuldung – Griechenland
      • Von den Millionären lernen
    • Gebäudeversicherung
      • Erdbeben in der Schweiz
      • Gebäudeversicherung mit Erdbebendeckung
      • Neue Solaranlage
    • IT News
      • IT – Haftpflichtversicherung
    • Jugend und Kinder
      • Für alle unter 25 Jahren
      • Kindervorsorge
    • Krankenkasse
      • Das sollten Sie wissen!
      • Erkenne einen Schlaganfall
      • Kündigung
      • Kündigungsfristen
      • Liste der Krankenkassen
      • Unfallspätfolge
      • Wechsel der Krankenkasse
    • Krankentaggeld
      • Was ist eine Krankentaggeldversicherung?
    • Lebensversicherung
      • Auszahlungsplan: Verluste ausgeschlossen
      • Begünstigung
      • Beiträge Säule-3a-Konto
      • Die Vermögenspyramide
      • Erwerbsausfall privat versichern
      • Gesundheitsfragen
      • Indirekte Amortisation
      • Jetzt Stempelsteuer sparen
      • Lebensversicherung vorzeitig auflösen?
      • persönliche Vorsorgeanalyse
      • Rechtzeitig ins Säule-3a-Konto einzahlen
      • Risikolebensversicherung
      • Steuerabzug
      • Steuervorteile Lebensversicherungen
      • Vorteile Zusammengefasst
      • Wohneigentumserwerb
    • Leibrenten
      • Besteuerung
    • Maschinenversicherung
    • Pensionskasse BVG
      • Änderung im Steuerabkommen
      • Berufliche Vorsorge bis 70
      • Davon geht Swisscanto aus
      • Drum prüfe wer sich bindet!
      • durch 2. & 3. Säule finanziert…
      • Freiwilliger Einkauf
      • Initiative Legal Quote
      • nach dem Rentenalter
      • Pflegekosten
      • Strukturreform 2012
    • Privathaftpflicht und Hausrat
      • Aktive Diebesbanden
      • Beschädigtes Türschloss
      • Ein Loch im Lavabo
      • Einfacher Diebstahl auswärts
      • Haftet der Hotelier?
      • Radfahrer beschädigt…..
      • Skis gestohlen
    • Rechtsschutz Privat und Verkehr
      • Verkehrsunfall im Ausland
    • Unfallversicherung
      • Tourist verursacht Skiunfall
    • Versicherung
      • Internet gewinnt an Bedeutung
      • Leistungsunterschiede
      • Nützliche Adressen
      • Schadenformulare und Notfalladressen
    • ZKB-kapitalgeschützte Einmaleinlage
      • PAX-DiamondLife
  • Archive

  • Newsletter

    Hier können Sie sich für unseren Newsletter anmelden.

    E-Mail:

    Anmelden
    Abmelden

Besteuerung Leibrenten und Zeitrenten

April 19th, 2012

Besteuerung Leibrenten und Zeitrenten

1. Einkünfte aus Leibrentenversicherung

1.1. Renten

Leibrenten sind periodisch wiederkehrende Leistungen, die auf das Leben eines oder mehrerer Berechtigten gestellt sind. Die Rentenberechtigung kann bis zum Ableben oder während bestimmter Zeit (temporäre Leibrente) bestehen, jedoch immer unter der Voraussetzung, dass der Berechtigte lebt.

Der Gesetzgeber ist bei Leibrenten davon ausgegangen, dass ein Teil der Rente eine Rückzahlung der vom Versicherten eingebrachten Mittel darstellt, ohne dass diese zu einem früheren Zeitpunkt vollständig von den Einkünften abgezogen werden konnten. Diesem Umstand wird mit der reduzierten Besteuerung von Leibrenten zu 40 % nach § 24 Absatz 3 StG und Artikel 22 Absatz 3 DBG Rechnung getragen.

Aufgrund dieser pauschalierten Lösung sind für die Versicherten sämtliche Rentenleistungen zu 40 % einkommenssteuerpflichtig, ungeachtet dessen, wie lange eine Rente bezogen bzw. ob und wann die Einlage aufgebraucht wird.

1.2. Rückkauf einer Leibrente

1.2.1. Staats- und Gemeindesteuern

Der Rückkauf einer Leibrente ist ebenfalls nach § 24 Absatz 3 StG grundsätzlich als Einkommen steuerbar.

Bei den Staats- und Gemeindesteuern wird beim Rückkauf einer Leibrentenversicherung während der Aufschubszeit lediglich die Differenz zwischen den Prämien und der Kapitalleistung als Kapitalertrag zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert, sofern der Pflichtige dafür den Nachweis erbringt. Eine Besteuerung zum Rentensatz ist in diesem Fall ausgeschlossen, da es sich um eine Einmalverzinsung handelt.

Bei fehlendem Nachweis oder beim Rückkauf einer laufenden Leibrente wird diese dagegen zu 40 % gesondert als Kapitalleistung aus Vorsorge nach § 39 StG besteuert.

1.2.2. Direkte Bundessteuern

Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung wird bei der direkten Bundessteuer beim Rückkauf einer Leibrente während der Aufschubszeit unterschieden, ob es sich um eine Kapitalleistung mit oder ohne Vorsorgecharakter handelt.

Beträgt die Vertragsdauer zum Zeitpunkt des Rückkaufs weniger als 5 Jahre und ist nicht mit einem vorzeitigen Tod des Versicherungsnehmers zu rechnen, handelt es sich um eine Kapitalleistung ohne Vorsorgecharakter, welche faktisch einer Zeitrente nahekommt. Diesfalls wird die Ertragskomponente (Differenz zwischen den Prämien und der Kapitalleistung) zu 100 % als Ertrag aus beweglichem Vermögen im Sinne von Artikel 20 Absatz 1 DBG besteuert. Eine Besteuerung zum Rentensatz ist ausgeschlossen, da es sich um eine Einmalverzinsung handelt.

Bei Vertragsdauer von fünf und mehr Jahren zum Zeitpunkt des Rückkaufs wird von einer Kapitalleistung mit Vorsorgecharakter ausgegangen. Es erfolgt eine gesonderte Besteuerung von 40 % der Rückkaufssumme als Kapitalleistung aus Vorsorge nach Artikel 38 DBG.

Beim Rückkauf einer laufenden Leibrente erfolgt dagegen in jedem Fall eine gesonderte Besteuerung von 40 % der Rückkaufssumme als Kapitalleistung aus Vorsorge nach Artikel 38 DBG.

1.3. Kauf einer Leibrente anstelle einer Kapitalauszahlung

Je nach Versicherungsvertrag besteht für den Versicherten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen die Möglichkeit, anstelle der Kapitalauszahlung bei Ablauf eine lebenslang zahlbare Rente zu verlangen. Dabei handelt es sich steuerrechtlich um den Kauf einer Leibrente. In einem solchen Fall sind die ausbezahlten Renten ebenfalls zum Leibrentensatz steuerbar.

1.4. Kapitalleistung infolge Tod

1.4.1. Allgemeines

Die Frage, ob eine Vorsorge- oder Versicherungsleistung der Einkommenssteuer unterliegt, ist unabhängig von einer allfällig vorhandenen Begünstigtenklausel zu beurteilen.

Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid würde die Befreiung der Rückgewährsleistung einer Leibrentenversicherung im Todesfall von der Einkommenssteuer zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Privilegierung solcher Versicherungen führen. Auch im Todesfall des Versicherungsnehmers untersteht die Rückgewährsleistung daher zu 40 % der Einkommenssteuer. Steuersubjekt ist der oder die Begünstigte bzw. die Erben. Dabei erfolgt eine gesonderte Besteuerung als Kapitalleistung infolge Tod nach § 39 StG bzw. Artikel 38 DBG. Das Besteuerungsrecht steht dem Wohnsitzkanton der leistungsempfangenden Person zu.

Bei den restlichen 60 % der Rückgewährsleistung handelt es sich nach der pauschalisierenden Sichtweise (vgl. Ziff. 1) um die Rückzahlung des vom Verstorbenen als Einlage geleisteten und noch nicht aufgebrauchten Kapitals. Im Sinne des Doppelbesteuerungsrechts ist sie damit der Erbschaft zuzuordnen, ungeachtet dessen, ob im Versicherungsvertrag eine Begünstigtenklausel enthalten ist. Dies bedeutet, dass dieser Anteil der Rückgewährsleistung dem Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers zur Besteuerung zugewiesen wird. Sofern sich der letzte Wohnsitz des Erblassers im Kanton Thurgau befand, unterliegt dieser Betrag gemäss § 5 EStG der Erbschaftssteuer.

1.4.2. Rückgewährsleistung an versicherungsvertraglich Begünstigte

Die im Versicherungsvertrag bezeichneten begünstigten Personen haben ein direktes Recht auf die Rückgewährsleistung. Die begünstigte Person muss die zugeflossene Rückgewährsleistung zu 40 % als Einkommen in ihrem Wohnsitzkanton versteuern.

Für die restlichen 60 % der Rückgewährsleistung hat die begünstigte Person allenfalls im letzten Wohnsitzkanton des Erblassers eine Erbschaftssteuer zu entrichten.

1.4.3. Rückgewährsleistungen ohne Begünstigung

Fehlt im Versicherungsvertrag die Begünstigungsklausel, unterliegen die Erben gemäss ihrer Erbanteile mit 40 % der Rückgewährsleistung der Einkommenssteuer. Die restlichen 60 % der Rückgewährsleistung fallen in den Nachlass und unterliegen der Erbschaftssteuer am letzten Wohnsitz des Erblassers.

1.5. Abzug der bezahlten Leibrenten

Der Entrichter einer Leibrente kann gemäss § 34 Absatz 1 Ziffer 4 StG bzw. Artikel 33 Absatz lit. b DBG 40 % der von ihm bezahlten Leibrenten von den Einkünften abziehen.

Der Steuerpflichtige muss den Umfang der Leistungen genau bezeichnen unter Angabe des Namens und der Adresse des Empfängers bzw. der Empfängerin. Diese Angaben sind der Steuererklärung beizulegen.

1.6. Entschädigungen gemäss Artikel 124 ZGB

In der Regel erfolgt im Scheidungsfall eine hälftige Aufteilung der während der Ehe erworbenen BVG-Austrittsleistung (Art. 122 ZGB). Ist bei einem oder beiden Ehegatten ein Vorsorgefall bereits eingetreten oder ist aus anderen Gründen eine solche Aufteilung nicht möglich, kommt Artikel 124 ZGB zur Anwendung. Diesfalls wird anstelle der hälftigen Aufteilung eine angemessene Entschädigung festgelegt.

Werden solche Entschädigungen nach Artikel 124 Absatz 1 ZGB in Rentenform erbracht, sind diese steuerlich den Leibrenten gleichgestellt. Dies weil die empfangende Person das ihr güterrechtlich zustehende Vorsorgeguthaben als Gegenleistung für den Erwerb der Rente erbringt.

Bei der empfangenden Person erfolgt somit eine Besteuerung zu 40 % nach § 24 Absatz 3 StG bzw. Artikel 22 Absatz 3 DBG. Die leistende Person kann nach § 34 Absatz 1 Ziffer 4 StG bzw. Artikel 33 Absatz 1 lit. b DBG einen Abzug im Umfang von 40 % der ausgerichteten Rente geltend machen kann.

2. Einkünfte aus Zeitrenten

Keine Rente im steuerrechtlichen Sinn ist die sogenannte Zeitrente. Die Zeitrente ist nicht auf das Leben des Berechtigten gestellt. Sie besteht vielmehr in der periodischen, ratenweisen Rückzahlung eines verzinslichen Kapitals in gleichbleibenden Leistungen (sogenannte Annuitäten).

Die Zeitrente kann daher nicht voll als Einkommen besteuert werden. Die periodischen Leistungen, die in Kapitalquote (Kapitalverzehr) und Zinsquote (Kapitalertrag) zerfallen, sind nur im Umfang der Zinsquote auf der Grundlage von § 22 Ziffer 1 StG bzw. Artikel 20 Absatz 1 lit. a DBG als Einkommen steuerbar. Die Kapitalquote ist eine blosse Vermögensumlagerung und daher nicht zu den steuerbaren Einkünften zu rechnen.

3. Vermögensbesteuerung Leibrente und Zeitrente

Gemäss § 48 StG unterliegen Kapital- und aufgeschobene Rentenversicherungen mit ihrem Rückkaufswert der Vermögenssteuer (vgl. StP 43 Nr. 1). Somit unterliegen auch Leib- und Zeitrenten mit ihrem Rückkaufswert der Vermögenssteuer. Zum Rückkaufswert gehören grundsätzlich auch die aufgelaufenen Überschuss- und Gewinnanteile.

Tags: Besteuerung Leibrente, Besteuerung Zeitrente
Posted in Leibrenten | Keine Kommentare »

 

Flotten profitieren von Telematik

März 11th, 2012

 

Unfall / Notruf / Panne

 

Flottenmanagement, Flottensteuerung oder Fuhrparkmanagement ist das Verwalten, Planen, Steuern und Kontrollieren von Fahrzeugflotten (Fuhrpark). Dabei werden Wegstrecken von Fahrzeugen (LKW, PKW, Schiff, Bahn), unter Einbeziehung bestimmter Einflussparameter, aufeinander abgestimmt und festgelegt. Probleme sollen von einem Flottenmanagement frühzeitig erkannt, behoben oder von vornherein umgangen werden.

 

Was ist Telematik?

Heute wird oft vom digitalen Flottenmanagement gesprochen, gemeint ist damit eine Software, die mit GPS-Systemen und rechnergestützten Auftragsvorschlägen, sowie digitalen Darstellungen, den Disponenten unterstützt. Entlastung der Disposition, optimierte Wegstreckenplanung und damit einhergehende Kostensenkungen sind Hauptziele des Flottenmanagement. Die Einsparmöglichkeiten, die für Ihr Unternehmen möglich sind, lassen sich mit Ihren Investitionsausgaben in kürzester Zeit gegenrechnen.

 

Das Funktionsprinzip in der Übersicht

Im Fahrzeug befindet sich eine Sende-/Empfangseinheit. Diese empfängt Signale von verschiedenen GPS-Navigationssatelliten und berechnet daraus die aktuelle Position und Geschwindigkeit des Fahrzeuges. Gleichzeitig versendet die mobile Einheit die berechnete Position und alle anderen Informationen aus dem Fahrzeug an einen zentralen Rechner.

Das Funktionsprinzip

 
 
Zur Datenübertragung wird hierbei das Mobilfunknetz genutzt. Über den Standard GPRS werden alle Daten zwischen mobiler Einheit und Server austauscht. Die vom Fahrzeug gesendeten Daten kann der Nutzer, z.B. der Disponent eines Transportunternehmens, über das Internet- Portal abrufen. Die Fahrzeugposition und der Streckenverlauf werden dabei auf einer Karte dargestellt.

 
 

Sehr attraktives Preis- / Leistungsverhältnis

 
Modul 1 „Flotten Management Services“

Modul „Flotten Management Services“

Preise je Fahrzeug

Modul „Flotten Management Services“

 
 
Modul „Sicherheit Services“ 2

Modul „Sicherheit Services“

Preise je Fahrzeug 2

Modul „Sicherheit Services“

 
 
1+2 Modul „All in One Services“

Modul „All in One Services“

Sehr attraktives Preis- / Leistungsverhältnis

Modul „All in One Services“

Modul „All in One Services“

 

Flotten Services für alle Branchen

 

Transport und Lieferwesen

Telematiklösungen für Transport und Lieferwesen
Güterbeförderung/Kurier
Behindertentransport
Carreiseunternehmen
Nutztiertransport

 
 
 

Bau und Konstruktion

Telematiklösungen für Bau und Konstruktion

Armierungen
Holzbau
Natursteinbearbeitung
Heiz- und Kühlsysteme
Fugendichtungen/Harzbeläge
Wand- und Bodenplattenbeläge

 
 

Verkauf und Herstellung

Telematiklösungen für Verkauf und Herstellung

Warenhandel
Bäckerei
Blumengrosshandel
Bahntechnik
Getränkeherstellung
Lager- und Fördertechnik

 
 

Service und Wartung

Telematiklösungen für Service und Wartung

Kopierservice
Autovermietung
Storenservice
Wäscherei
Schadensanierungen
Kanaltechnik

 
 

Die diversen Informationen und Möglichkeiten, welche die Flotten Services bieten, können auch der Branche Transportversicherung, im Besonderen für die Sparten Frachtführerhaftpflicht und Werkverkehr von grossem Nutzen sein. Fragen Sie nach einem Angebot

 

Posted in Auto Versicherung, Flotten profitieren von Telematik | Keine Kommentare »

 

Helvetia Value Trend. Garantierte Verzinsung, ertragreiches Wachstum.

März 10th, 2012

Lebensversicherung, "Helvetia Value Trend"

 

Kapitalanlage mit Index-Strategie

 

Mit Helvetia Value Trend investieren Sie in eine kapitalbildende Versicherung der Säule 3b mit attraktiven Garantien und zusätzlichen Gewinnaussichten. Das Anlageprodukt mit höheren garantierten Leistungen entspricht Ihrem Bedürfnis nach einer sicheren Kapitalanlage. Dank einer Index-Strategie profitieren Sie zusätzlich vom Gewinnpotenzial der weltweit wichtigsten Märkte.
 
 

Dank garantierter Leistungen der Helvetia und einer Laufzeit von 10 Jahren kann Helvetia Value Trend hervorragend als Kapitalanlage und im Wiederanlagegeschäft eingesetzt werden.

 
Vorteile für Sie

Die wichtigsten Vorteile für Sie:

• 2.5% eidg. Stempelsteuer durch Helvetia bezahlt
• Garantierte Leistungen
• Voller Kapitalschutz
• Zusätzliche Gewinnaussicht dank attraktiver Index-Strategie
• Steuervorteile der Säule 3b
• Keine Gesundheitsfragen für Einmaleinlagen bis CHF 100 000!

 
 

Zudem profitieren Sie mit Helvetia Value Trend noch vom höheren technischen Zinssatz von 1.75%.

 
 

Garantierte Verzinsung, ertragreiches Wachstum

«Helvetia Value Trend» ist eine kapitalbildende Versicherung der freien Vorsorge (Säule 3b). Das Produkt hat eine feste Laufzeit von zehn Jahren  und wird mit einer Einmaleinlage ab 10’000 Franken finanziert. Damit die eidgenössische Stempelsteuer Ihre Kapitalanlage
nicht schmälert, übernimmt die Helvetia für Sie diese Abgabe. Sie profitieren somit von höheren Leistungen im Todesfall und beim Ablauf der Versicherung.

 

Ihr Vorteil bei der Sicherheit

Mit Helvetia Value Trend geniessen Sie vollen Kapitalschutz. Die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen sind jederzeit garantiert.

 

Ihr Vorteil bei den Gewinnaussichten

Zusätzlich zur vertraglich garantierten Leistung partizipieren Sie mit Helvetia Value Trend über eine Index-Strategie am Gewinnpotenzial der weltweit wichtigsten Märkte (Aktien, Zukunftsmärkte, Rohstoffe, Obligationen, Geldmarkt). Während der letzten zehn Jahre hat diese Strategie trotz Finanzkrise eine solide Performance von 4.2% p.a. erreicht. Da die Wertentwicklung nach oben nicht begrenzt ist, haben Sie beste Chancen auf eine lukrative Zusatzrendite.

 

Ihr Vorteil bei Begünstigungen

Bei Helvetia Value Trend bestimmen Sie selbst, wen Sie begünstigen wollen. Angehörige, Personen Ihrer Wahl sowie weitere finanzielle Verpflichtungen lassen sich so berücksichtigen. Dank erb- und konkursrechtlicher Privilegien sind diese gesichert.

 

Ihr Vorteil beim Steuern sparen

Als Anlage der Säule 3b ist während der ganzen Laufzeit nur der Rückkaufswert der Versicherung als Vermögen zu versteuern. Wer darüber hinaus beim Abschluss mindestens 50 Jahre alt ist, kann von weiteren attraktiven Steuerprivilegien profitieren. Die Auszahlung bei Ablauf ist dann beim Bund und den meisten Kantonen von der Einkommenssteuer befreit, vorausgesetzt:

◾ der Versicherungsnehmer hat bei der Auszahlung das 60. Altersjahr vollendet und
◾ der Vertrag ist vor Vollendung des 66. Lebensjahres zustande gekommen und
◾ die Auszahlung erfolgt nach mindestens 5-jähriger Laufzeit und
◾ der Versicherungsnehmer und die versicherte Person sind identisch.

 

Handeln Sie jetzt!

Mit einer einmaligen Investition ab CHF 10’000.00 sind Sie bereits dabei. Nutzen Sie Ihre Chance und profitieren Sie von mehr Sicherheit und mehr Gewinn. Helvetia Value Trend erhalten Sie längstens bis zum 27.06.2012 und nur bis zu einem Prämienvolumen von maximal CHF 75 Millionen.Das neue Tranchenprodukt ist bei den Vertriebspartnern der Helvetia erhältlich.

 

Posted in Einmaleinlage, Limitiertes Angebot | Keine Kommentare »

 

Auszahlungsplan: Verluste ausgeschlossen

Februar 23rd, 2012

Garantiertes regelmässiges Einkommen mit Renditechance
 
Sie planen, Ihr angespartes Vermögen in ein regelmässiges, garantiertes Einkommen umzuwandeln? Dabei möchten Sie gleichzeitig von den Renditechancen der Finanzmärkte profitieren und die Möglichkeit bewahren, jederzeit frei über Ihr Kapital zu verfügen?
 

Dann fragen Sie hier nach einem kostenlosen und unverbindlichen Angebot an.

 

Regelmässiges Einkommen mit Renditechance

Swiss Life Champion Timeplan ist ein Auszahlungsplan mit garantierten monatlichen Auszahlungen. Es ist für Sie die richtige Wahl, wenn Sie mit einem garantierten monatlichen Zusatzeinkommen Ihren finanziellen Spielraum erhöhen und dabei von den Renditechancen an den Kapitalmärkten profitieren möchten.
 
Garantierte monatliche Auszahlungen: Swiss Life garantiert Ihnen vertraglich die Höhe der Auszahlungen – auch bei ungünstiger Entwicklung der Anlagen. Damit vergrössern Sie Ihren finanziellen Spielraum und erhöhen Ihr Monatsbudget um einen Betrag, mit dem Sie lange im Voraus fix rechnen können.
 
Möglichkeit einer bleibenden Erhöhung: Swiss Life investiert Ihr Geld in ein Fondsportfolio mit Renditechancen – woraus sich für Sie die Möglichkeit einer Erhöhung der monatlichen Auszahlungen ergibt. Die erhöhten Auszahlungen garantieren wir Ihnen erneut – für die ganze verbleibende Vertragsdauer.
 
Sofortiger oder späterer Auszahlungsbeginn: Sie können zwischen einem sofortigen und einem späteren Auszahlungsbeginn wählen. Auch bei der Vertragsdauer haben Sie die Wahl
 
Jederzeit 100% Liquidität:Sie können jederzeit einen Teil des Fondsvermögens beziehen. Oder den Gesamtbetrag des aktuellen Fondsvermögens, womit sich der Vertrag auflöst.
 

Das Funktionsprinzip

  • Swiss Life überweist Ihnen die Auszahlungen monatlich auf Ihr Konto.
  • Jährlich überprüft Swiss Life, ob die Entwicklung des Fondsportfolios eine Erhöhung der garantierten Auszahlungen erlaubt. Die erhöhten Auszahlungen erhalten Sie garantiert während der ganzen verbleibenden Vertragsdauer.
  • Bei Vertragsende zahlt Ihnen Swiss Life ein allenfalls vorhandenes Fondsguthaben aus.
  •  
    Swiss Life Champion Timeplan
     

    Der Tages-Anzeiger hat einen Artikel über Auszahlungspläne veröffentlicht

     
    Auszüge aus dem Artikel vom 26.01.2012

    Auszahlungsplan Swiss Life Champion Timeplan

    “Im Prinzip sind Auszahlungspläne einfach zu verstehen. Nachdem der Kunde einen Betrag überwiesen hat garantiert der Anbieter, dass das Kapital mindestens zurückbezahlt wird.”
     
    “Die Standardpläne von Axa Winterthur, Baloise, Swiss Canto und Swiss Life sehen zudem vor, dass das Kapital in Anlagefonds investiert wird. Damit werden die Leistungen vom Gang der Finanzmärkte unabhängig. Gewinne, die bei einer günstigen Börse anfallen, werden regelmässig in höhere Ausschüttungen umgemünzt. Die Anbieter garantieren, dass eine Auszahlung nie unter das Vorjahresniveau fällt. Damit weiss ein Kunde immer, womit er in Zukunft mindestens rechnen kann.”
     
    “Der Schutz vor Verlusten, die Chance auf eine Rendite und die grosse Planbarkeit: Diese Merkmale sprechen vor allem Selbständigerwerbende ohne Berufsvorsorge an. Zum Zielpublikum gehören auch Personen, die vor dem Pensionierungsalter aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und ohne PK-Rente auskommen müssen.”
     

    Vorteil Swiss Life Champion Timeplan: Höchstmögliche Flexibilität!

    Der fondsgebundene Auszahlungsplan kann sowohl mit einem sofortigen, wie auch mit einem um ein bis 10 Jahre verzögerten Auszahlungsbeginn angeboten werden. Die Auszahlungsphase ist bei der sofortbeginnenden Variante zwischen 10 und 25 Jahren wählbar. Bei Verträgen mit aufgeschobenem Auszahlungsbeginn ist eine Auszahlungsdauer von 5 bis 24 Jahren möglich. Die Aufschubsdauer kann während der Laufzeit verkürzt oder verlängert werden.

     
    “Ferner sind Auszahlungspläne für 3a-Sparer gedacht, die sich ihr Guthaben mit Hilfe eines Plans quasi in Raten auszahlen lassen wollen. Wer einer Pensionskasse angehört, kann die lebenslange BVG-Rente mit der zeitlich begrenzten Leistung eines Auszahlungsplans kombinieren. Auf diese Art verfügen Senioren zu Beginn des Ruhestands, wenn sie noch aktiv sind und sich etwas leisten wollen, über zwei Einnahmequellen. Auszahlungspläne können auch bei der Erbschaftsplanung helfen, indem die Prämie mit einem Teilbezug aus der Pensionskasse finanziert wird. Im Todesfall gelangt das Restguthaben des Plans in die Erbmasse, so dass die Begünstigten entscheiden können, ob sie mit den vorgesehenen Ratenzahlungen weiterfahren oder das übriggebliebene Kapital auf einmal beziehen wollen.”
    “Steuerlich werden Auszahlungspläne wie Obligationen behandelt. Das bedeutet, dass alle Überschüsse (also alle Leistungen, die die Prämie übersteigen) als Einkommen versteuert werden.”

     

    Vorteil Swiss Life Champion Timeplan: Keine Verrechnungssteuer!

    Der Auszahlungsplan Swiss Life Champion Timeplan ist ein Produkt der Swiss Life (Liechtenstein) AG. Deshalb werden keine Verrechnungssteuern erhoben. Die Sicherheit der Kundenansprüche entspricht dem schweizerischen Standard.

    Fragen Sie hier nach einem kostenlosen und unverbindlichen Angebot an.

    Posted in Auszahlungsplan: Verluste ausgeschlossen, Lebensversicherung | Keine Kommentare »

     

    Erdbeben in der Schweiz

    Februar 23rd, 2012

     
    Gebäudeversicherung mit Erdbebendeckung

     

    Obligatorische Erdbebenversicherung

    Die Schweiz ist gegen die finanziellen Folgen von Naturgefahren gewappnet: Gegen Stürme, Hagel, Lawinen, Überschwemmungen, Steinschläge oder Hochwasser gibt es landesweit einen obligatorischen Versicherungsschutz. Nur gegen Erdbeben, die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotenzial, fehlt ein solcher flächendeckender Schutz. Dies will nun ein parlamentarischer Vorstoss ändern: Er verlangt die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung von Gebäuden in der Schweiz. Damit wären nach einem Erdbeben rasch die finanziellen Mittel vorhanden, um den Wiederaufbau in Angriff zu nehmen.

     

    Ausgangslage

    Die Motion «Obligatorische Erdbebenversicherung» des Ständerates Jean-René Fournier verlangt die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung mit einheitlichen Prämien in der ganzen Schweiz.

    Der Ständerat hat die Motion in der Herbstsession 2011 gutgeheissen. Am 14. März 2012 wird der Nationalrat über die Motion entscheiden. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) des Nationalrates empfiehlt dem Nationalrat, die Motion abzulehnen.

     

    Position des SVV

    Der SVV unterstützt die Motion zur Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung.

    Erdbeben treten in der Schweiz selten auf, stellen aber aufgrund der dichten Besiedlung und der hohen Wertekonzentration die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotenzial dar. Erdbeben sind die einzige Naturgefahr, welche in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt ist. Eine Mehrheit der Hauseigentümer ist der Meinung, ihr Gebäude sei schon heute gegen Erdbeben versichert, ähnlich wie im Falle einer Überschwemmung. Dies trifft aber nicht zu.

    Weil die meisten Gebäude in der Schweiz nicht gegen Erdbebenschäden versichert sind, bestehen heute gravierende Deckungslücken. Die Bewältigung eines Erdbebens erfordert die vorgängig festgelegte Zusammenarbeit und Lastenteilung zwischen Privaten, Unternehmen und der öffentlichen Hand. Die öffentliche Hand soll sich auf die Wiederherstellung der Infrastruktur konzentrieren, während die Privaten und Unternehmen die Wiederherstellung ihrer Gebäude anpacken sollen. Nur mit einem angemessenen Versicherungsschutz durch die Privatassekuranz und die kantonalen Gebäudeversicherungen würden bei einem Erdbeben rasch die finanziellen Mittel für Private und Unternehmen zur Verfügung stehen, um diesen Wiederaufbau in Angriff zu nehmen.

    Eine landesweite Erdbebenversicherung kann rasch eingeführt werden. Eine Verfassungsänderung ist dazu nicht nötig. Bereits heute haben wir in der Schweiz eine lückenlose Abdeckung für die Versicherung von Elementargefahren, ohne dass dafür eine Bundeskompetenz nötig wäre. In den Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung ist diese Deckung in kantonalen Gesetzen geregelt, in den Kantonen mit privater Gebäudeversicherung findet sich die Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und in der Aufsichtsverordnung (AVO).

    Eine obligatorische Erdbebenversicherung würde zudem die beträchtliche Exponierung in den Hypothekarportefeuilles von Banken vermindern. Denn Liegenschaften sind heute gegen alle Naturkatastrophen, ausser gegen Erdbeben, versichert. Mit der Schliessung dieser Lücke würde die Risikoexposition vermindert.

     

    Beratung in der Frühjahrssession

    Der Nationalrat berät am Mittwoch, 14. März 2012 über die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung.

    (Bericht von: Schweizerischer Versicherungsverband SVV)

    Posted in Erdbeben in der Schweiz, Gebäudeversicherung | Keine Kommentare »

     

    Gebäudeversicherung mit Erdbebendeckung

    Februar 13th, 2012

     

    versichern Sie sich gegen Erdbeben Die Karte zeigt auf, in welchen Gebieten mit grossen Schäden aufgrund von Erdbeben zu rechnen ist. Das Schadenrisiko setzt sich zusammen aus der seismischen Gefährdung, der Bodenbeschaffenheit, der Wertekonzentration und der Bauweise der Gebäude.

     

    Das Erdbeben vom Samstagabend hat die Diskussion um eine obligatorische, schweizweite Erdbebenversicherung wiederbelebt. Der Nationalrat befasst sich im Frühling mit zwei Vorstössen.

     

    Obwohl Erdbeben die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotenzial sind, fehlt in der Schweiz ein landesweiter, obligatorischer Versicherungsschutz. Weil die meisten Gebäude in der Schweiz nicht gegen Erdbebenschäden versichert sind, bestehen gravierende Deckungslücken.

    Ein aktueller parlamentarischer Vorstoss verlangt die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung von Gebäuden in der Schweiz. (Schweizerischer Versicherungsverband SVV)

    Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) befürwortet eine flächendeckende Erdbebenversicherung in der Schweiz. Denn nur mit einem angemessenen Versicherungsschutz stehen nach einem Erdbeben rasch die finanziellen Mittel zur Verfügung, um den Wiederaufbau in Angriff zu nehmen. Ausserdem könnten die Schweizer Privatversicherer mit ihren bewährten Schadenorganisationen einen wesentlichen Beitrag zur raschen Schadenbehebung leisten.

     

    Versicherungsbroker Schweiz bietet eine Gebäudeversicherung mit Erdbebendeckung an

     

    Alles auf einen Blick:

    Keine Höchsthaftungslimite

    Die Minimalprämie beträgt CHF 300 pro Gebäude

    Als Erdbeben gelten plötzliche Erschütterungen der festen Erde, die Ihre natürliche Ursache in einem unterirdischen Herd haben.

    Im Zweifelsfall entscheidet der Schweizerische Erdbebendienst, ob es sich um ein Erdbeben handelt.” (keine Stärke-Bedingung)

    Alle Erdbeben, die innerhalb von 168 Stunden nach der ersten schadenverursachenden Erschütterung auftreten, bilden ein Schadenereignis.

    Gedeckt sind alle Schadenereignisse, deren Beginn in die Vertragsperiode fällt.

    Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Posted in Gebäudeversicherung, Gebäudeversicherung mit Erdbebendeckung | Keine Kommentare »

     

    Eine auf IT Unternehmen zugeschnittene Haftpflichtversicherung

    Januar 27th, 2012

     
    Auf IT Unternehmen zugeschnittene Haftpflichtversicherung

     

    Kaum eine Technologie entwickelt sich so dynamisch wie die Informatik. Dieses Geschäftsfeld lebt von schnellen Veränderungen – und die bringen immer neue Anforderungen an die Sicherheit mit sich. Hier gilt es zeitnah zu handeln und auch das Sicherheitsmanagement flexibel anzupassen.

     

     

    Wann greift eine IT-Haftpflichtversicherung?

    Der Hintergrund dieser Frage: Es gibt die Schadenfälle, die nicht eine einzelne vorhersehbare Ursache haben, sondern durch eine unglückliche Verkettung mehrerer Faktoren zustande kommen. Die Auslegung von schwammig formulierten Zusatzklauseln in der IT-Haftpflichtversicherung kann im (Unglücks-)Fall über die weitere Existenz eines Betriebes entscheiden. Denn nicht jede IT-Haftpflichtversicherung bietet die Absicherung, die man erwartet.

     

    Top Vorteile für IT Firmen

    • Eigener Schadendienst mit spezialisierten Rechtsanwälten
    • Finanzieller Schutz vor kostspieligen Schadenersatzforderungen Dritter
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche und der daraus resultierenden Kosten>
    • Umfassender Versicherungsschutz dank breiter Grunddeckung
    • Prämienfreie Vorrisikoversicherung
    • Über 30-jährige Erfahrung

     

    Ausgedehnter Versicherungsumfang

    Der Risikoumschrieb der Haftpflichtversicherung für IT Unternehmen ist offen gehalten und umfasst generell die Haftpflicht der Versicherten aus der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit. So ist unter anderem folgendes standardmässig versichert:

    • Analyse, Beratung, Schulung, Teilnahme an Projekten und deren Leitung, Begutachtung, Sachverständigen-Tätigkeit;
    • Planung, Entwicklung, Erstellung, Anpassung, Modifizierung, Implementierung, Installation, Integration, Konfiguration, Lizenzabgabe, Pflege und/oder Wartung von Software und/oder Softwaresystemen;
    • Vertrieb, Handel, Abgabe von fremdhergestellter Software;
    • Content-, Host-, Internet-Service-, Access-Providing;
    • Webdesign, -pflege und -administration;
    • Domain Service, Domainnamen Verwaltung;
    • Planung, Entwicklung, Herstellung, Anpassung, Modifizierung, Implementierung, Installation, Integration, Konfiguration und Wartung von Netzwerksystemen;
    • Erhebung, Erfassung, Verarbeitung und/oder anderweitige Nutzung von Daten und/oder Informationen für Dritte;
    • Betrieb, Überlassung und Wartung eines Datenverarbeitungssystems (Rechen- und Daten-Center) und Application Service Providing;
    • Telekommunikationsdienstleistungen;
    • Vertrieb, Handel, Abgabe, Installation,

     

    Unabhängig davon welche IT Dienstleistungen die Versicherten erbringen oder nach welchen Gesetzesbestimmungen sie haftpflichtig werden, mit dieser Haftpflichtversicherung für IT Unternehmen sind sie immer richtig versichert. Dabei beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss der Arbeiten ohne Karenzfrist und ohne erhöhtem Selbstbehalt für Neuentwicklungen. Bereits vor Abschluss der Arbeiten sind Haftpflichtansprüche wegen Datenlöschung oder Beeinträchtigung der Datenordnung versichert.

     

    Umfassende Leistungen

    • Entschädigung berechtigter Ansprüche
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    • Übernahme von Zinsen, Schadenminderungs-, Expertisen-, Anwalts-, Gerichts-, Vermittlungs-, Schadenverhütungs- und weiterer Kosten
    • Rechtsschutz im Straf- oder Verwaltungsverfahren
    • Deckung von Schäden an gemieteten/geleasten Büroräumlichkeiten, Schäden aus Schlüsselverlust sowie Privathaftpflicht auf Geschäftsreisen und weiteren Nebenrisiken
    • Automatische Vorrisikoversicherung

     

    Top Info

    Im Dienstleistungssektor wird es sich in aller Regel um Vermögensschäden handeln, für welche Beauftragte aufgrund von mangelhafter Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzustehen haben. In der IT-Branche kommt erschwerend hinzu, dass je nach der zu erbringenden Dienstleistung unterschiedliche Gesetzesartikel Anwendung finden und damit verbunden eine unterschiedliche Haftung zum Tragen kommt. So unterliegt zum Beispiel die Entwicklung eines Programms Werkvertragsrecht, die Lizenzierung eines Softwarepakets, dessen Installation und Parametrisierung sowie die Übernahme der Daten des alten Systems dem Lizenz-, dem Kauf- und dem Werkvertrag.
     
    Unabhängig auf welche Gesetzesbestimmungen eine Haftpflicht gründet, mit der IT-Haftpflichtversicherung wird umfassender Versicherungsschutz bereitgestellt.

    Fragen Sie jetzt nach einem Angebot
     
    Dabei sind Haftpflichtansprüche wegen Vermögens-, Personen- und Sachschäden versichert

    Betriebsrisiko:
    Gefahren aus Tätigkeit oder Unterlassungen durch betriebliche/berufliche Vorgänge
    Produktrisiko: Gefahren aus Produktherstellung, -lieferung und –handel
    Anlagerisiko: Gefahren aus Eigentum und Besitz von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen
    Umweltrisiko: Gefahren aus Anlage-, Betriebs- und Produktrisiko für die Umwelt
     

    Typische Schadenfälle

    Einige Beispiele für Auslöser von Schadenersatzansprüchen, vor deren Folgen die IT-Haftpflichtversicherung schützt:

    • Programmierfehler
    • Ausfall einer Internetplattform
    • Konfigurationsfehler bei Programmerweiterung
    • Falsche Datenerfassung
    • Löschung alter Daten bei Einführung neuer Software oder der Installation von Hardware

    Posted in IT - Haftpflichtversicherung, IT News | Keine Kommentare »

     

    Einmaleinlage

    Januar 17th, 2012

    Jetzt Stempelsteuer sparen

     

    Jetzt Stempelsteuer sparen

    Jetzt sparen Sie bei der Einmaleinlage die eidgenössische Stempelsteuer.
    Sie profitieren somit von besonders attraktiven Konditionen!
     

    Fragen Sie hier online nach einem Angebot

     

    Ihre Vorteile

    Sicherheiten

    • Kapitalschutz: garantiertes Kapital bei Vertragsende durch pfandbesicherte Zertifikate
    • Zwei Garantieprofile zur Auswahl: «konservativ» mit höherem Kapitalschutz und «dynamisch» mit höherem Renditepotenzial
    • Automatische Sicherung der erzielten Erträge und Erhöhung des Garantiekapitals bei positiver Wertentwicklung der Zertifikate
    • Reduktion des Anlagerisikos durch sukzessive Erhöhung der Garantie in den letzten Vertragsjahren
    • Garantiertes Todesfallkapital zur Absicherung von Familie und Lebenspartner

     

    Renditechancen

    • Interessantes Renditepotenzial durch diversifizierte Anlagestrategie in SMI, MSCI Emerging Markets und Trendwerte
    • Private Banking Standard durch Partnerbank EFG Financial Products AG

     

    Individuelle Bedürfnisse

    • Individuelle Sicherung der erzielten Erträge und Erhöhung des Garantiekapitalszu beliebigen, frei wählbaren Zeitpunkten
    • Zielgerichtete Altersvorsorge
    • Sicheres Sparen oder sichere Kapitalanlage für Unvorhergesehenes, für Wohneigentum und zur Erfüllung persönlicher Lebenspläne
    • Wechsel zwischen gebundener und freier Vorsorge möglich

     

    Flexibilität

    • Sicherung von Vermögen vor Verlust und Betreibung
    • Flexible Begünstigung in der freien Vorsorge
    • Police zur Kreditsicherung verpfändbar
    • Steuervorteile in der gebundenen wie in der freien Vorsorge

    Posted in Jetzt Stempelsteuer sparen, Lebensversicherung | Keine Kommentare »

     

    Maschinen – Pauschalversicherung “eazyTec”

    Januar 13th, 2012

    Ausfall und Stillstand von Maschinen gefährden Ihre Produktionsziele und belasten die Kostenrechnung. Schützen Sie sich dagegen – mit der Business Technik Pauschalversicherung eazyTec.

    Pauschalversicherung eazytec

     

    Wer profitiert von eazyTec?

     

    Hier profitieren vorallem kleine bis mittelgrosse Betriebe mit einer Pauschalversicherungssumme bis CHF 500’000 für alle stationären und mobilen Maschinen, Anlagen, Geräte, Apparate oder Arbeitsmaschinen.

    Fragen Sie hier nach einem Angebot
    (Sie erhalten kostenlos eine unverbindliche Offerte. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt!)

     

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    • Pauschale Versicherung Ihres gesamten Maschinenparks

    • Kein Maschineninventar erforderlich

    • Vorsorgedeckung für Neuanschaffungen und neue Standorte

    • Deckung für Datenträger sowie Werkzeuge und Formen inbegriffen

    • Inklusive Kosten für Aufräumung, Bergung und Bauleistungen

    • Generell mit Neuwertdeckung für die ersten vier Betriebsjahre

     

    Das alles ist versichert

    Pauschale Versicherung an allen genannten Betriebsstandorten für

    • Stationäre und mobile Maschinen, Anlagen, Geräte und Apparate

    • Fahrbare und selbstfahrende Arbeitsmaschinen

    • Auswechselbare Werkzeuge und Formen

    • Datenträger

     

    Gegen diese Risiken schützen wir Sie

    • Technische Risiken wie Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler, Stromschäden, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen

    • Menschliche Risiken wie Bedienungsfehler, Sabotage, Böswilligkeit

    • Äussere Einwirkungen wie Zusammenstossen, Anprallen, Um- oder Abstürzen, Wind und Sturm

    • Innere Unruhen wie Schäden hervorgehend aus Krawallen oder Tumulten

    • Schäden an fahrbaren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen in der gesamten Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein

     

    Optional wählbare Deckungen für Ihren vollumfänglichen Schutz

    • Zirkulationsdeckung für Maschinen und Geräte in der gesamten Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein

    • Schäden durch Feuer, Elementarereignisse und Diebstahl an zirkulierenden Objekten

    • Die perfekte Ergänzung: eine Ertragsausfallversicherung

    (Wird Ihr Produktionsprozess durch einen Schadenfall gestört und eingeschränkt, führt dies oft zu Ertragsausfällen und zu Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebes. Zurich sorgt dafür, dass sich das Schadenereignis nicht auf Ihre Erfolgsrechnung auswirkt.)

     

    Versicherungsmodule

    Pauschale Maschinenversicherung eazytec

    Posted in Maschinenversicherung | Keine Kommentare »

     

    Rechtzeitig ins Säule-3a-Konto einzahlen

    November 20th, 2011

    Bis Mitte Dezember sollte man in sein Säule-3a-Konto einbezahlt haben, um vom Steuervorteil für dieses Jahr zu profitieren.

     
    Säule-3a-Konto
     

    Säule 3a (gebundene Vorsorge – steuerbegünstigt)

     
    Säule 3a (gebundene Vorsorge - steuerbegünstigt) Es ist wieder soweit: wie jedes Jahr um diese Zeit flattern Einzahlungsscheine von Banken und Versicherungen ins Haus, damit auch die vergesslicheren Kunden ihre Einzahlung in die dritte Säule noch rechtzeitig erledigen können. Tatsächlich zahlt es sich im wahrsten Sinne des Wortes aus, die Überweisung bis spätestens Mitte Dezember zu machen. Denn wer die Zahlung erst kurz vor Jahresende auslöst, muss damit rechnen, dass die Gutschrift auf dem Konto erst im neuen Jahr erfolgt. Damit wäre der Steuervorteil für die laufende Periode zunichte.
     
    Nebst der aktiven Altersvorsorge bietet die dritte Säule gleich mehrere Vorteile. So dürfen Beiträge an die dritte Säule im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Maximalbetrags vollumfänglich von den Steuern abgezogen werden. Zinserträge und Kapital auf Vorsorge-3a-Konti sind bis zum Bezug steuerfrei. Und wer sein Geld auf einem 3a-Konto anlegt, profitiert erst noch von einem besseren Zinssatz als auf einem herkömmlichen Sparkonto.
     
    Dritte-Säule-Sparer können zwischen verschiedenen Produkten wählen: z.B.  das 3a-Zinskonto bei einer Bank. Weiter gibt es auch Fondskonti oder die gebundene Vorsorge 3a bei einer Versicherung.
    Für Angestellte und Selbstständige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, gilt dieses Jahr ein Höchstbetrag von 6‘682 Franken. Wer AHV-pflichtig ist, aber ohne Anschluss an eine Pensionskasse, darf bis zu 20 Prozent seines Nettoeinkommens einzahlen, aber maximal 33‘408 Franken.
     
    Da Säule-3a-Konten in der Regel auf Jahrzehnte angelegt werden, ist der Zinseszins-Effekt enorm. Selbst relativ kleine Zinsunterschiede können daher einen Unterschied von mehreren Tausend Franken ausmachen. Vergleichen lohnt sich hier besonders.(comparis.ch)
     
    Säule 3a gebundene Vorsorge

    Posted in Lebensversicherung, Rechtzeitig ins Säule-3a-Konto einzahlen | Keine Kommentare »

     

    News zu Investition und Finanzierung

    November 10th, 2011

    Der Versicherungskonzern Zurich Financial Services
     

    Guter Quartalsabschluss für Zurich

     

    Zürich – Der Versicherungskonzern Zurich Financial Services ist trotz der vielen Naturkatastrophen im laufenden Jahr gut unterwegs. Nach den ersten neun Monaten 2011 steht der Gewinn 34 Prozent höher als in der Vorjahresperiode bei 3,21 Mrd. Dollar.

     

    Investieren Sie jetzt in eine Lebensversicherung, die Sicherheit und Renditechancen intelligent kombiniert.

     

    Ihre Vorteile

    innovative Sparversicherung mit Garantie

    Garantiertes Kapital im Erlebensfall
    Attraktive Renditechancen
    Hohe Flexibilität und Ausbaufähigkeit
    Finanzielle Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall
    Steuervorteile

     

     

    Im dritten Quartal erzielte Zurich gar einen Gewinnsprung um 64 Prozent auf 1,24 Mrd. Dollar, wie der Konzern mitteilte. Konzernchef Martin Senn begründete dies …

    …lesen Sie hier weiter “Guter Quartalsabschluss für Zurich”

     

    Posted in Finanzen, News zu Investition und Finanzierung | Keine Kommentare »

     

    News für Anleger

    November 9th, 2011

     

    BerlusconiWas genau passiert an den Finanzmärkten?

    Die Nachfrage nach italienischen Staatsanleihen sinkt, das Angebot nimmt wegen der steigenden Schulden aber zu. In der Konsequenz sinkt der Wert der Anleihen, die bereits im Umlauf sind. Die Papiere sind weniger beliebt, weil die Zweifel der Anleger wachsen, dass sie ihr an Italien verliehenes Geld wie vereinbart zurückbekommen. Dadurch entsteht ein Teufelskreis: Italien muss immer höhere Zinsen auf neu ausgegebene Anleihen zahlen, um überhaupt noch Geld zu bekommen. Wegen der steigenden Zinslast schwindet aber das Vertrauen, dass Rom mit der Krise fertig wird.

    Was bedeutet die Krise der italienischen Anleihen für das Vermögen der Anleger?

    Die stärksten Auswirkungen sind ausser auf Rentenfonds vor allem auf die Vermögensbestände von Versicherungen zu erwarten. Versicherungen legen Geld vor allem in Staatsanleihen an. Da italienische Papiere bis vor nicht allzu langer Zeit als sehr sicher galten, investierten viele Gesellschaften in sie. Die gegenwärtige Krise kann zur Folge haben, dass Versicherungen ihre Anlagen niedriger bewerten müssen. Da die Gesellschaften ihre Anlagen streuen, dürften sich die kurzfristigen Auswirkungen aber in Grenzen halten.

    Wie schlimm ist die Schuldenkrise auf die lange Sicht?

    «Die Situation ist extrem ernst», sagt Andreas Beck, Leiter des deutschen Instituts für Vermögensaufbau (IVA). Die Politik habe noch nicht einmal ansatzweise auf das dahinter liegende Problem reagiert. Mit Spekulation hätten die Schwierigkeiten Italiens nichts zu tun, das Problem sei viel einfacher zu erklären: «Die Anleger kaufen halt keine Anleihen mehr.»
    Beck spricht von einer Nachfragelücke, die mit der Überalterung Europas zu tun habe. Die Versicherungsgesellschaften müssten immer mehr von dem angelegten Geld auszahlen, weil die Anleger das Rentenalter erreicht hätten. Deshalb hätten die Versicherungen weniger Geld zur Verfügung, mit dem sie Anleihen kaufen könnten.

    Was können Anleger jetzt tun?

    Sowohl Verbraucherschützer Niels Nauhauser als auch Geldanlage-Experte Beck raten zu einer alten Strategie, nämlich das Vermögen auf verschiedene Länder und Anlageformen zu streuen. «Dann kann ein Anleger gelassen zuschauen, weil er noch viele andere Eier in vielen anderen Körben hat», sagt Nauhauser. Wer seine Anlagen schon diversifiziert habe, sollte nun nicht in Hektik verfallen.

    Die Lebensversicherung, die mehr kann.

    Balace Invest basiert auf zeitgemässem Kapitalschutz und belässt Ihnen neuartige Flexibilitäten, die Sie bedürfnisgerecht nutzen können.

    Ausgewogene Vorsorgelösung, welche ein hohes Mass an Sicherheit mit Flexibilität und Renditechancen verbindet.

    Ausgewogene Vorsorgelösung

     

    Posted in News für Anleger | Keine Kommentare »

     

    Krankentaggeld

    Oktober 27th, 2011

    Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit, günstige Krankentaggeld dank kollektivvertrag

     

    Was ist eine Krankentaggeldversicherung?

    In der Schweiz besteht die Pflicht der Lohnfortzahlung bei Krankheit gemäss OR nach Berner-, Basler- oder Zürcherskala. Diese sagt aus, wie lange ein Arbeitnehmer seinen Lohn bei Krankheit zu 100 % erhält.

    Einige Berufsbranchen sind dem GAV (Gesamtarbeitsvertrag unterstellt). Dieser ist dann vom Arbeitgeber zwingend anzuwenden.

    Ein Arbeitgeber oder selbständig Erwerbender hat jedoch nach OR Art. 324a+b die Möglichkeit, diese Lohnfortzahlung bei Erkrankung mit einer Versicherung für das Krankentaggeld abzusichern. Dabei muss die Leistunghöhe mindestens 80 % und die Leistungsdauer mindestens 720 Tage betragen.

    Um die Versicherungsprämie zu reduzieren, kann der Arbeitgeber eine verlängerte Wartefrist vereinbaren. Während dieser Zeit ist dann der Arbeitgeber für die Lohnzahlung verpflichtet. Hier macht es Sinn, die Wartefrist gemäss Erfahrungswerten und Struktur der Firma anzupassen.

     

    Prämien

    Prämien der KrankentaggeldversicherungDie Prämien dieser Krankentaggeldversicherung kann der Arbeitgeber zu 50 % seinem Arbeitnehmer vom Lohn belasten. Bei einer erweiterten Wartefrist, kann der Arbeitgeber auch 50 % vom Betrag, den er bei einer Wartefrist von 2 Tagen zu bezahlen hätte, dem Arbeitgeber vom Lohn abziehen. Einige GAV-Verträge sehen hier jedoch eine Abzugs-Obergrenze vor, die nie überschritten werden darf.

    Einige Krankentaggeldverträge sehen eine Überschussbeteiligung vor. Wenn während einer bestimmten Laufzeit keine oder nur geringe Versicherungsleistungen fällig wurden, bezahlt die Versicherung den vereinbarten Betrag als Überschuss der Firma zurück. Diese Überschussbeteiligung steht der Firma zur freien Verfügung.

    Mit der Elips-Life (100%ige Tochtergesellschaft der Swiss Re) haben wir einen Kollektivvertrag zu Sonderkonditionen für unsere Kunden ausgehandelt.

    Sollten Sie zu diesen Angaben weitere Fragen haben, können Sie uns gerne per Mail oder Telefon kontaktieren.

     

     

    Tags: Krankentaggeld
    Posted in Krankentaggeld, Was ist eine Krankentaggeldversicherung? | Keine Kommentare »

     

    Neue Solaranlage für unser Haus

    Oktober 27th, 2011

    photovoltaic
     

    So versichern Sie Ihre Solaranlagen richtig

    L.B.: “Wir lassen auf unserem Haus eine Photovoltaic-Anlage installieren. Worauf müssen wir achten, wenn wir die damit zusammenhängenden finanziellen Risiken im Schadenfall umfassend absichern möchten?”

    Die meisten kantonalen und alle privaten Gebäudeversicherer übernehmen Brand- oder Elementarschäden an Solaranlagen, sofern diese am Gebäude montiert sind und primär der Selbstversorgung dienen. Um Probleme zu vermeiden, ist in jedem Fall die Gebäudeversicherungssumme angemessen zu erhöhen. Anlagen, die vorwiegend Strom zum Verkauf produzieren und solche, die unabhängig von Gebäuden aufgebaut werden, gelten meist als Einrichtungen und sind deshalb über eine separate Versicherung abzudecken.

     

    Umfassender Versicherungs-Schutz ist sinnvoll

    So versichern Sie Ihre Solaranlagen richtigEinige Hersteller und Lieferanten von Solaranlagen vertreiben ihre Produkte zusammen mit einem umfassenden Garantie- und Versicherungs-Paket. Wenn Sie Ihre Anlage ohne ein solches «Sorglospaket» gekauft haben, bieten Privatversicherer umfassende Versicherungslösungen an. Diese Deckungen können deutlich weiter gehen als die herkömmliche Sachversicherung. So können sogar die Montagerisiken abgedeckt und viele andere, plötzlich auftretenden Beschädigungen versichert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Ertragsausfälle und Mehrkosten abzudecken, wenn eine Anlage nach einem versicherten Schaden einmal weniger oder gar keinen Strom mehr produziert. Vor allem dort, wo grosse Photovoltaikanlagen für den Stromverkauf in Betrieb genommen werden, muss unter Umständen auch der Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung überprüft und angepasst werden. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater.
     

    Posted in Gebäudeversicherung, Neue Solaranlage | Keine Kommentare »

     

    Volldeckung Pensionskasse BVG

    Oktober 26th, 2011

    Davon geht Swisscanto aus

     

    Davon geht Swisscanto aus

    Die jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten dürften den Pensionskassen in der Schweiz heftig zugesetzt haben. Die Anlagegesellschaft Swisscanto geht davon aus, dass viele Vorsorgeeinrichtungen in die Unterdeckung gefallen sind. Für alle 382 im Pensionskassen-Monitor erfassten Vorsorgeeinrichtungen, hat Swisscanto den Deckungsgrad Mitte August auf 91% geschätzt. Im ersten Quartal lag er noch bei 98.9%, per Mitte Jahr bei 97.4%.

    Bei der Vollversicherung der PAX Sammelstiftungen sind alle Versicherungsrisiken voll bei der PAX rückversichert. Als Vollversicherer erfüllt die PAX eine 100%-Deckung aller Risiken: Eine Unterdeckung ist nicht möglich. Der umfassende Vorsorgeschutz in den Bereichen Tod, Invalidität und Langlebigkeit ist sichergestellt. Alle diese Leistungen werden durch die PAX verpflichtend abgesichert:
    Rentenkürzungen sind kein Thema. Der Deckungsgrad der Sammelstiftungen beträgt immer mindestens 100%, aktuell sogar 102%. Dies bedeutet, dass die PAX jederzeit in der Lage ist, die Ansprüche der Versicherungsnehmer vollständig zu befriedigen.

    Für Sammelstiftungen gelten die Anlagevorschriften für Personalvorsorgeeinrichtungen gemäss dem Gesetz über die berufliche Vorsorge und dessen Verordnung. Für Vorsorgeeinrichtungen der Lebensversicherer gelten zusätzlich die strengeren Vorschriften für Lebensversicherungs-Gesellschaften. Als Vollversicherer hat die PAX die Auflage, eine 100%-Deckung aller Risiken jederzeit zu erfüllen. Dies wird gewährleistet und von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht
    (FINMA) auch regelmässig geprüft.

     

    Zinssatz der Pensionskasse

    Zinssatz der PensionskasseDas obligatorische Sparguthaben wird aktuell mit dem BVG-Zinssatz von 2,0%, das über-obligatorische Sparguthaben mit dem Zinssatz von 1,5% verzinst (Stand Herst 2011). Diese Verzinsung ist trotz der schwierigen Lage an den Kapitalmärkten nicht gefährdet. Die konservative Anlagepolitik der PAX lässt in boomenden Zeiten die Überschüsse eher gering ausfallen, bietet aber in schwierigen Zeiten auf dem Kapitalmarkt die Gewähr, dass die Leistungs- und Zins-Versprechungen auch eingehalten werden.

    Bestellen Sie ein Angebot für eine PAX-BVG-Lösung

     

    Posted in Davon geht Swisscanto aus, Pensionskasse BVG | Keine Kommentare »

     

    ZKB-kapitalgeschützte Einmaleinlage

    Oktober 26th, 2011

    ZKB-kapitalgeschützte Einmaleinlage
     

    In Zusammenarbeit mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) entwickelt

    Die PAX ist seit Anfang Jahr erfolgreich mit dem Kapitalschutzprodukt PAX-DiamondLife gestartet. Als reine Schweizer Lösung zeichnet sich dieses Produkt dadurch aus, dass die Zürcher Kantonalbank als Kapitalschutzgeberin amtiert. Es freut uns denn umso mehr, dass es die Zürcher Kantonalbank im Global Finance Ranking der sichersten Banken der Welt auf Platz 4 geschafft hat (dies weit vor den bekannten Schweizer Grossbanken).

    Mit der anteilgebundenen PAX-DiamondLife hat die PAX in Kooperation mit der Zürcher Kantonalbank eine Kapitalschutzlösung lanciert, die sich sehen lassen kann. Nun präsentieren wir Ihnen für die Versicherung finanziert mit Einmaleinlage noch zwei weitere Vorteile:

     

    Vorteil 1: Stempelsteueraktion

    Vorteil: Einmaleinlage ohne Stempelsteuer

     

    Die PAX übernimmt die Stempelsteuer bei PAX-DiamondLife Einmaleinlage – ohne Beschränkung von Vertragsdauer oder Höhe der Einlage.

     

     

    Vorteil 2: Keine Gesundheitsfragen

    PAX verzichtet auf die GesundheitsprüfungFalls die Einmaleinlage die folgenden Limiten nicht überschreitet, verzichtet die PAX während der Aktionsdauer (bis Mittwoch, 07.12.2011 mit Versicherungsbeginn bis spätestens 01.01.2012) auf die Gesundheitsprüfung.

    - Vertragsdauer 10 Jahre:Einmaleinlage bis CHF 140‘000.-
    - Vertragsdauer 11-15 Jahre:Einmaleinlage bis CHF 80‘000.-
    - Vertragsdauer über 16 Jahre:Einmaleinlage bis CHF 60‘000.-

     

    Hier nochmals die wichtigsten Vorteile von PAX-DiamondLife auf einen Blick:

    die wichtigsten Vorteile von PAX-DiamondLife● Kapitalschutz und Renditechancen in einer Lösung

    ● Lock-In-Absicherung: Bei positivem Verlauf nimmt der Kunde die Gewinne in Form von definitiven Erhöhungen des Kapitalschutzniveaus mit Hebelung: Die Partizipationsmöglichkeiten am Fonds werden durch die ZKB zusätzlich auf das 4-Fache erhöht.

    ● Rein Schweizerische Lösung mit der Zürcher Kantonalbank (sicherste Schweizer Bank gemäss Global Finance Ranking) und der Genfer Edmond de Rothschild Gruppe

    ● Stempelsteueraktion

    ● Verzicht auf Gesundheitsprüfung

    Pax-diamondlife

     

    Posted in PAX-DiamondLife, ZKB-kapitalgeschützte Einmaleinlage | Keine Kommentare »

     

    Wechsel der Krankenkasse

    Oktober 19th, 2011

     

     Leistungen bei allen Krankenkassen gleich

     
    Wechsel Krankenkasse 2012
     
    Die Leistungen der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt. Egal also, bei welcher Kasse Sie grundversichert sind – die Leistungen sind überall identisch.
     
     
     

    Krankenkassenprämien 2012

    Die Prämien im Jahr 2012 steigen im Durchschnitt um 2,2% bzw. bei den jungen Erwachsenen (19-26Jahre) um 4,4%. Damit liegt der Anstieg deutlich unter dem Jahresdurchschnitt von 5,1%. Das BAG sagt weiterhin, dass die Reserven aller Krankenkassen im Jahr 2013 den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen werden.

    Der Anstieg in folgenden Kantonen liegt mit durchschnittlich 2% unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt: BE, GR, NE, OW, TG, TI und VD

    Der Antstieg folgender Kantone liegt im gesamtschweizerischen Durchschnitt:
    AG, BL, GE, LU, SH, SO, SZ und VS – In diesen Kantonen liegt der Prämienanstieg zwischen 2,2 und 2,8%

     
    Fordern Sie unverbindliche und kostenlose Direktofferten an.

     

    Jetzt Krankenkasse wechseln

     
    Krankenkasse 2012Vergleichen Sie jetzt die Prämien 2012 mit dem Prämienrechner schnell und einfach!

    Kündigungsvorlage: Professionelles, aktives PDF zum online – ausfüllen und ausdrucken

    Sehen Sie hier: Infos zur Kündigung der Grundversicherung

    Sehen Sie hier: Kündigungsfristen der Krankenkassen

     

    Posted in Krankenkasse, Wechsel der Krankenkasse | Keine Kommentare »

     

    Gebundene Vorsorge

    Oktober 12th, 2011

     

    Was kann man bei den Steuern abziehen?

     

    Steuerabzug

     

    P.W.: Ich zahle jedes Jahr den vollen Grenzbetrag auf das Konto meiner gebundenen Vorsorge ein. Wie hoch ist 2011 die Summe, die ich maximal in die Säule 3a im Rahmen des individuellen Vorsorgesparens investieren kann?

     

    Der Staat fördert die private Vorsorge durch Steuervorteile. Bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) können in diesem Jahr höchstens 6’682 Franken einbezahlt und beim steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige erwerbstätig und in einer Pensionskasse versichert ist. Für Personen, die in keiner Pensionskasse versichert sind, erhöht sich die maximale Abzugslimite auf 20 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens, höchstens aber auf 33’408 Franken.

     

    Wann gilt die Abzugslimite von 6’682 Franken?

    Die Abzugslimite von 6’682 Franken (Stand 2011) gilt für alle Steuerpflichtigen, die ein Erwerbseinkommen aufweisen und einer Vorsorgeeinrichtung (nach Art. 80 BVG) angehören. Als Vorsorgeeinrichtungen in diesem Sinne gelten nicht nur BVG-registrierte Einrichtungen, sondern auch Pensionskassen im überobligatorischen Bereich. Die Abzugsberechtigung ist auch dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer nur Risikoprämien entrichtet (meistens bis zum 25. Altersjahr) oder wenn ein Steuerpflichtiger (zum Beispiel nach einer Verselbständigung) weiterhin Prämien an eine Freizügigkeitspolice für die Deckung der Risiken Tod und Invalidität bezahlt. Bei verheirateten Personen (oder eingetragenen Partnerschaften) können beide Partner die Abzüge für sich beanspruchen, wenn sie erwerbstätig sind. Die Beiträge dürfen zudem bis längstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters abgezogen werden. (Bericht von: Schweizerischer Versicherungsverband SVV)

    Balance Invest

    Innovative Sparversicherung

     

    Tags: gebundene Vorsorge
    Posted in Lebensversicherung, Steuerabzug | Keine Kommentare »

     

    Versicherer zahlen pro Sekunde 1300 Franken

    August 26th, 2011

     

    Durchschnittlich 1300 Franken pro Sekunde

     

    Versicherung

    So viel haben die Schweizer Privatversicherer im Jahr 2010 für die Versicherungsfälle ihrer Kunden bezahlt. Insgesamt beliefen sich die Zahlungen der Lebens- und Schadenversicherer auf 41 Milliarden Franken – das sind 5200 Franken pro Einwohner. In der Lebensversicherung betrugen die Prämien-einnahmen 30 Milliarden Franken und in der Schadenversicherung knapp 25 Milliarden Franken. Damit wurden in der Schweiz rund 7000 Franken pro Kopf für private Versicherungen ausgegeben.

    (Bericht von: Schweizerischer Versicherungsverband SVV)
     

    Posted in 1300 Franken pro Sekunde, Finanzen | Keine Kommentare »

     

    Kündigungsfristen der Krankenkassen

    Juli 31st, 2011

    Wünschen Sie ein Angebot für Ihre Krankenkasse?

     
    Versicherer Versicherungsdauer Kündigungsfrist Kündigungsmöglichkeint bei Prämienerhöhung Was ist kündbar
    Assura 5 Jahre 6 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Atupri 1 Jahr 3 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Concordia 1 Jahr oder länger (gemäss Police) 3 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    CSS 1, 3 oder 5 Jahre (gemäss Police) 3 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    EGK 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres alle Produkte
    Groupe Mutuel 5 Jahre 6 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Helsana 1, 3 oder 5 Jahre 3, 5 oder 6 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Innova 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    KPT 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    ÖKK 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Swica 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Sympany 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Visana 1, 3 oder 5 Jahre (gemäss Police) 3 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung

     

    Posted in Krankenkasse, Kündigungsfristen | Keine Kommentare »

     

    « Vorhergehende Seite
    • Der Broker für Ihre Versicherung
    • Uebersicht Offerten
    • News
    • T
    • Unsere Partner
    • Impressum
    • AGB
    • Kontakt
    • Sitemap

    © 2012 Versicherungs Broker - Schweiz | All rights reserved | RSS | Kommentare RSS

    iWebCustom.com