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Eine auf IT Unternehmen zugeschnittene Haftpflichtversicherung

Januar 27th, 2012

 
Auf IT Unternehmen zugeschnittene Haftpflichtversicherung

 

Kaum eine Technologie entwickelt sich so dynamisch wie die Informatik. Dieses Geschäftsfeld lebt von schnellen Veränderungen – und die bringen immer neue Anforderungen an die Sicherheit mit sich. Hier gilt es zeitnah zu handeln und auch das Sicherheitsmanagement flexibel anzupassen.

 

 

Wann greift eine IT-Haftpflichtversicherung?

Der Hintergrund dieser Frage: Es gibt die Schadenfälle, die nicht eine einzelne vorhersehbare Ursache haben, sondern durch eine unglückliche Verkettung mehrerer Faktoren zustande kommen. Die Auslegung von schwammig formulierten Zusatzklauseln in der IT-Haftpflichtversicherung kann im (Unglücks-)Fall über die weitere Existenz eines Betriebes entscheiden. Denn nicht jede IT-Haftpflichtversicherung bietet die Absicherung, die man erwartet.

 

Top Vorteile für IT Firmen

  • Eigener Schadendienst mit spezialisierten Rechtsanwälten
  • Finanzieller Schutz vor kostspieligen Schadenersatzforderungen Dritter
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche und der daraus resultierenden Kosten
  • Umfassender Versicherungsschutz dank breiter Grunddeckung
  • Prämienfreie Vorrisikoversicherung
  • Über 30-jährige Erfahrung
  •  

    Ausgedehnter Versicherungsumfang

    Der Risikoumschrieb der Haftpflichtversicherung für IT Unternehmen ist offen gehalten und umfasst generell die Haftpflicht der Versicherten aus der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit. So ist unter anderem folgendes standardmässig versichert:

  • Analyse, Beratung, Schulung, Teilnahme an Projekten und deren Leitung, Begutachtung, Sachverständigen-Tätigkeit;
  • Planung, Entwicklung, Erstellung, Anpassung, Modifizierung, Implementierung, Installation, Integration, Konfiguration, Lizenzabgabe, Pflege und/oder Wartung von Software und/oder Softwaresystemen;
  • Vertrieb, Handel, Abgabe von fremdhergestellter Software;
  • Content-, Host-, Internet-Service-, Access-Providing;
  • Webdesign, -pflege und -administration;
  • Domain Service, Domainnamen Verwaltung;
  • Planung, Entwicklung, Herstellung, Anpassung, Modifizierung, Implementierung, Installation, Integration, Konfiguration und Wartung von Netzwerksystemen;
  • Erhebung, Erfassung, Verarbeitung und/oder anderweitige Nutzung von Daten und/oder Informationen für Dritte;
  • Betrieb, Überlassung und Wartung eines Datenverarbeitungssystems (Rechen- und Daten-Center) und Application Service Providing;
  • Telekommunikationsdienstleistungen;
  • Vertrieb, Handel, Abgabe, Installation,
  •  

    Unabhängig davon welche IT Dienstleistungen die Versicherten erbringen oder nach welchen Gesetzesbestimmungen sie haftpflichtig werden, mit dieser Haftpflichtversicherung für IT Unternehmen sind sie immer richtig versichert. Dabei beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss der Arbeiten ohne Karenzfrist und ohne erhöhtem Selbstbehalt für Neuentwicklungen. Bereits vor Abschluss der Arbeiten sind Haftpflichtansprüche wegen Datenlöschung oder Beeinträchtigung der Datenordnung versichert.

     

    Umfassende Leistungen

  • Entschädigung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Übernahme von Zinsen, Schadenminderungs-, Expertisen-, Anwalts-, Gerichts-, Vermittlungs-, Schadenverhütungs- und weiterer Kosten
  • Rechtsschutz im Straf- oder Verwaltungsverfahren
  • Deckung von Schäden an gemieteten/geleasten Büroräumlichkeiten, Schäden aus Schlüsselverlust sowie Privathaftpflicht auf Geschäftsreisen und weiteren Nebenrisiken
  • Automatische Vorrisikoversicherung
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    Top Info

    Im Dienstleistungssektor wird es sich in aller Regel um Vermögensschäden handeln, für welche Beauftragte aufgrund von mangelhafter Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzustehen haben. In der IT-Branche kommt erschwerend hinzu, dass je nach der zu erbringenden Dienstleistung unterschiedliche Gesetzesartikel Anwendung finden und damit verbunden eine unterschiedliche Haftung zum Tragen kommt. So unterliegt zum Beispiel die Entwicklung eines Programms Werkvertragsrecht, die Lizenzierung eines Softwarepakets, dessen Installation und Parametrisierung sowie die Übernahme der Daten des alten Systems dem Lizenz-, dem Kauf- und dem Werkvertrag.
     
    Unabhängig auf welche Gesetzesbestimmungen eine Haftpflicht gründet, mit der IT-Haftpflichtversicherung wird umfassender Versicherungsschutz bereitgestellt.

    Fragen Sie jetzt nach einem Angebot
     
    Dabei sind Haftpflichtansprüche wegen Vermögens-, Personen- und Sachschäden versichert

    Betriebsrisiko:
    Gefahren aus Tätigkeit oder Unterlassungen durch betriebliche/berufliche Vorgänge
    Produktrisiko: Gefahren aus Produktherstellung, -lieferung und –handel
    Anlagerisiko: Gefahren aus Eigentum und Besitz von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen
    Umweltrisiko: Gefahren aus Anlage-, Betriebs- und Produktrisiko für die Umwelt
     

    Typische Schadenfälle

    Einige Beispiele für Auslöser von Schadenersatzansprüchen, vor deren Folgen die IT-Haftpflichtversicherung schützt:

  • Programmierfehler
  • Ausfall einer Internetplattform
  • Konfigurationsfehler bei Programmerweiterung
  • Falsche Datenerfassung
  • Löschung alter Daten bei Einführung neuer Software oder der Installation von Hardware
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    Einmaleinlage

    Januar 17th, 2012

    Jetzt Stempelsteuer sparen

     

    Jetzt Stempelsteuer sparen

    Jetzt sparen Sie bei der Einmaleinlage die eidgenössische Stempelsteuer.
    Sie profitieren somit von besonders attraktiven Konditionen!
     
    Fragen Sie hier online nach einem Angebot

     

    Ihre Vorteile

    Sicherheiten

  • Kapitalschutz: garantiertes Kapital bei Vertragsende durch pfandbesicherte Zertifikate
  • Zwei Garantieprofile zur Auswahl: «konservativ» mit höherem Kapitalschutz und «dynamisch» mit höherem Renditepotenzial
  • Automatische Sicherung der erzielten Erträge und Erhöhung des Garantiekapitals bei positiver Wertentwicklung der Zertifikate
  • Reduktion des Anlagerisikos durch sukzessive Erhöhung der Garantie in den letzten Vertragsjahren
  • Garantiertes Todesfallkapital zur Absicherung von Familie und Lebenspartner
  •  

    Renditechancen

  • Interessantes Renditepotenzial durch diversifizierte Anlagestrategie in SMI, MSCI Emerging Markets und Trendwerte
  • Private Banking Standard durch Partnerbank EFG Financial Products AG
  •  

    Individuelle Bedürfnisse

  • Individuelle Sicherung der erzielten Erträge und Erhöhung des Garantiekapitalszu beliebigen, frei wählbaren Zeitpunkten
  • Zielgerichtete Altersvorsorge
  • Sicheres Sparen oder sichere Kapitalanlage für Unvorhergesehenes, für Wohneigentum und zur Erfüllung persönlicher Lebenspläne
  • Wechsel zwischen gebundener und freier Vorsorge möglich
  •  

    Flexibilität

  • Sicherung von Vermögen vor Verlust und Betreibung
  • Flexible Begünstigung in der freien Vorsorge
  • Police zur Kreditsicherung verpfändbar
  • Steuervorteile in der gebundenen wie in der freien Vorsorge
  •  

     

     

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    Maschinen – Pauschalversicherung “eazyTec”

    Januar 13th, 2012

    Ausfall und Stillstand von Maschinen gefährden Ihre Produktionsziele und belasten die Kostenrechnung. Schützen Sie sich dagegen – mit der Business Technik Pauschalversicherung eazyTec.

     

    Pauschalversicherung eazytec
     

    Wer profitiert von eazyTec?

    Hier profitieren vorallem kleine bis mittelgrosse Betriebe mit einer Pauschalversicherungssumme bis CHF 500’000 für alle stationären und mobilen Maschinen, Anlagen, Geräte, Apparate oder Arbeitsmaschinen.
     
    Fragen Sie hier nach einem Angebot
    (Sie erhalten kostenlos eine unverbindliche Offerte. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt!)


    Ihre Vorteile auf einen Blick

    - Pauschale Versicherung Ihres gesamten Maschinenparks

    - Kein Maschineninventar erforderlich

    - Vorsorgedeckung für Neuanschaffungen und neue Standorte

    - Deckung für Datenträger sowie Werkzeuge und Formen inbegriffen

    - Inklusive Kosten für Aufräumung, Bergung und Bauleistungen

    - Generell mit Neuwertdeckung für die ersten vier Betriebsjahre

     

    Das alles ist versichert

    Pauschale Versicherung an allen genannten Betriebsstandorten für

    • Stationäre und mobile Maschinen, Anlagen, Geräte und Apparate

    • Fahrbare und selbstfahrende Arbeitsmaschinen

    • Auswechselbare Werkzeuge und Formen

    • Datenträger

     

    Gegen diese Risiken schützen wir Sie

    • Technische Risiken wie Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler, Stromschäden, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen

    • Menschliche Risiken wie Bedienungsfehler, Sabotage, Böswilligkeit

    • Äussere Einwirkungen wie Zusammenstossen, Anprallen, Um- oder Abstürzen, Wind und Sturm

    • Innere Unruhen wie Schäden hervorgehend aus Krawallen oder Tumulten

    • Schäden an fahrbaren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen in der gesamten Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein

     

    Optional wählbare Deckungen für Ihren vollumfänglichen Schutz

    • Zirkulationsdeckung für Maschinen und Geräte in der gesamten Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein

    • Schäden durch Feuer, Elementarereignisse und Diebstahl an zirkulierenden Objekten

    • Die perfekte Ergänzung: eine Ertragsausfallversicherung
    (Wird Ihr Produktionsprozess durch einen Schadenfall gestört und eingeschränkt, führt dies oft zu Ertragsausfällen und zu Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebes. Zurich sorgt dafür, dass sich das Schadenereignis nicht auf Ihre Erfolgsrechnung auswirkt.)

     

    Versicherungsmodule

    Pauschale Maschinenversicherung eazytec

     

     

     

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    Rechtzeitig ins Säule-3a-Konto einzahlen

    November 20th, 2011

    Bis Mitte Dezember sollte man in sein Säule-3a-Konto einbezahlt haben, um vom Steuervorteil für dieses Jahr zu profitieren.

     
    Säule-3a-Konto
     

    Säule 3a (gebundene Vorsorge – steuerbegünstigt)

     
    Säule 3a (gebundene Vorsorge - steuerbegünstigt) Es ist wieder soweit: wie jedes Jahr um diese Zeit flattern Einzahlungsscheine von Banken und Versicherungen ins Haus, damit auch die vergesslicheren Kunden ihre Einzahlung in die dritte Säule noch rechtzeitig erledigen können. Tatsächlich zahlt es sich im wahrsten Sinne des Wortes aus, die Überweisung bis spätestens Mitte Dezember zu machen. Denn wer die Zahlung erst kurz vor Jahresende auslöst, muss damit rechnen, dass die Gutschrift auf dem Konto erst im neuen Jahr erfolgt. Damit wäre der Steuervorteil für die laufende Periode zunichte.
     
    Nebst der aktiven Altersvorsorge bietet die dritte Säule gleich mehrere Vorteile. So dürfen Beiträge an die dritte Säule im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Maximalbetrags vollumfänglich von den Steuern abgezogen werden. Zinserträge und Kapital auf Vorsorge-3a-Konti sind bis zum Bezug steuerfrei. Und wer sein Geld auf einem 3a-Konto anlegt, profitiert erst noch von einem besseren Zinssatz als auf einem herkömmlichen Sparkonto.
     
    Dritte-Säule-Sparer können zwischen verschiedenen Produkten wählen: z.B.  das 3a-Zinskonto bei einer Bank. Weiter gibt es auch Fondskonti oder die gebundene Vorsorge 3a bei einer Versicherung.
    Für Angestellte und Selbstständige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, gilt dieses Jahr ein Höchstbetrag von 6‘682 Franken. Wer AHV-pflichtig ist, aber ohne Anschluss an eine Pensionskasse, darf bis zu 20 Prozent seines Nettoeinkommens einzahlen, aber maximal 33‘408 Franken.
     
    Da Säule-3a-Konten in der Regel auf Jahrzehnte angelegt werden, ist der Zinseszins-Effekt enorm. Selbst relativ kleine Zinsunterschiede können daher einen Unterschied von mehreren Tausend Franken ausmachen. Vergleichen lohnt sich hier besonders.(comparis.ch)
     
    Säule 3a gebundene Vorsorge

     

     

     

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    News zu Investition und Finanzierung

    November 10th, 2011

    Der Versicherungskonzern Zurich Financial Services
     

    Guter Quartalsabschluss für Zurich

     

    Zürich – Der Versicherungskonzern Zurich Financial Services ist trotz der vielen Naturkatastrophen im laufenden Jahr gut unterwegs. Nach den ersten neun Monaten 2011 steht der Gewinn 34 Prozent höher als in der Vorjahresperiode bei 3,21 Mrd. Dollar.

     

    Investieren Sie jetzt in eine Lebensversicherung, die Sicherheit und Renditechancen intelligent kombiniert.

     

    Ihre Vorteile

    innovative Sparversicherung mit Garantie

    Garantiertes Kapital im Erlebensfall
    Attraktive Renditechancen
    Hohe Flexibilität und Ausbaufähigkeit
    Finanzielle Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall
    Steuervorteile

     

     

    Im dritten Quartal erzielte Zurich gar einen Gewinnsprung um 64 Prozent auf 1,24 Mrd. Dollar, wie der Konzern mitteilte. Konzernchef Martin Senn begründete dies …

    …lesen Sie hier weiter “Guter Quartalsabschluss für Zurich”

     

     

     

     

     

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    News für Anleger

    November 9th, 2011

     

    BerlusconiWas genau passiert an den Finanzmärkten?

    Die Nachfrage nach italienischen Staatsanleihen sinkt, das Angebot nimmt wegen der steigenden Schulden aber zu. In der Konsequenz sinkt der Wert der Anleihen, die bereits im Umlauf sind. Die Papiere sind weniger beliebt, weil die Zweifel der Anleger wachsen, dass sie ihr an Italien verliehenes Geld wie vereinbart zurückbekommen. Dadurch entsteht ein Teufelskreis: Italien muss immer höhere Zinsen auf neu ausgegebene Anleihen zahlen, um überhaupt noch Geld zu bekommen. Wegen der steigenden Zinslast schwindet aber das Vertrauen, dass Rom mit der Krise fertig wird.

    Was bedeutet die Krise der italienischen Anleihen für das Vermögen der Anleger?

    Die stärksten Auswirkungen sind ausser auf Rentenfonds vor allem auf die Vermögensbestände von Versicherungen zu erwarten. Versicherungen legen Geld vor allem in Staatsanleihen an. Da italienische Papiere bis vor nicht allzu langer Zeit als sehr sicher galten, investierten viele Gesellschaften in sie. Die gegenwärtige Krise kann zur Folge haben, dass Versicherungen ihre Anlagen niedriger bewerten müssen. Da die Gesellschaften ihre Anlagen streuen, dürften sich die kurzfristigen Auswirkungen aber in Grenzen halten.

    Wie schlimm ist die Schuldenkrise auf die lange Sicht?

    «Die Situation ist extrem ernst», sagt Andreas Beck, Leiter des deutschen Instituts für Vermögensaufbau (IVA). Die Politik habe noch nicht einmal ansatzweise auf das dahinter liegende Problem reagiert. Mit Spekulation hätten die Schwierigkeiten Italiens nichts zu tun, das Problem sei viel einfacher zu erklären: «Die Anleger kaufen halt keine Anleihen mehr.»
    Beck spricht von einer Nachfragelücke, die mit der Überalterung Europas zu tun habe. Die Versicherungsgesellschaften müssten immer mehr von dem angelegten Geld auszahlen, weil die Anleger das Rentenalter erreicht hätten. Deshalb hätten die Versicherungen weniger Geld zur Verfügung, mit dem sie Anleihen kaufen könnten.

    Was können Anleger jetzt tun?

    Sowohl Verbraucherschützer Niels Nauhauser als auch Geldanlage-Experte Beck raten zu einer alten Strategie, nämlich das Vermögen auf verschiedene Länder und Anlageformen zu streuen. «Dann kann ein Anleger gelassen zuschauen, weil er noch viele andere Eier in vielen anderen Körben hat», sagt Nauhauser. Wer seine Anlagen schon diversifiziert habe, sollte nun nicht in Hektik verfallen.

    Die Lebensversicherung, die mehr kann.

    Balace Invest basiert auf zeitgemässem Kapitalschutz und belässt Ihnen neuartige Flexibilitäten, die Sie bedürfnisgerecht nutzen können.

    Ausgewogene Vorsorgelösung, welche ein hohes Mass an Sicherheit mit Flexibilität und Renditechancen verbindet.

    Ausgewogene Vorsorgelösung

     

     

     

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    Krankentaggeld

    Oktober 27th, 2011

    Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit, günstige Krankentaggeld dank kollektivvertrag

    Was ist eine Krankentaggeldversicherung?

    In der Schweiz besteht die Pflicht der Lohnfortzahlung bei Krankheit gemäss OR nach Berner-, Basler- oder Zürcherskala. Diese sagt aus, wie lange ein Arbeitnehmer seinen Lohn bei Krankheit zu 100 % erhält.

    Einige Berufsbranchen sind dem GAV (Gesamtarbeitsvertrag unterstellt). Dieser ist dann vom Arbeitgeber zwingend anzuwenden.

    Ein Arbeitgeber oder selbständig Erwerbender hat jedoch nach OR Art. 324a+b die Möglichkeit, diese Lohnfortzahlung bei Erkrankung mit einer Versicherung für das Krankentaggeld abzusichern. Dabei muss die Leistunghöhe mindestens 80 % und die Leistungsdauer mindestens 720 Tage betragen.

    Um die Versicherungsprämie zu reduzieren, kann der Arbeitgeber eine verlängerte Wartefrist vereinbaren. Während dieser Zeit ist dann der Arbeitgeber für die Lohnzahlung verpflichtet. Hier macht es Sinn, die Wartefrist gemäss Erfahrungswerten und Struktur der Firma anzupassen.

     

    Prämien

    Prämien der KrankentaggeldversicherungDie Prämien dieser Krankentaggeldversicherung kann der Arbeitgeber zu 50 % seinem Arbeitnehmer vom Lohn belasten. Bei einer erweiterten Wartefrist, kann der Arbeitgeber auch 50 % vom Betrag, den er bei einer Wartefrist von 2 Tagen zu bezahlen hätte, dem Arbeitgeber vom Lohn abziehen. Einige GAV-Verträge sehen hier jedoch eine Abzugs-Obergrenze vor, die nie überschritten werden darf.

    Einige Krankentaggeldverträge sehen eine Überschussbeteiligung vor. Wenn während einer bestimmten Laufzeit keine oder nur geringe Versicherungsleistungen fällig wurden, bezahlt die Versicherung den vereinbarten Betrag als Überschuss der Firma zurück. Diese Überschussbeteiligung steht der Firma zur freien Verfügung.

    Mit der Elips-Life (100%ige Tochtergesellschaft der Swiss Re) haben wir einen Kollektivvertrag zu Sonderkonditionen für unsere Kunden ausgehandelt.

    Sollten Sie zu diesen Angaben weitere Fragen haben, können Sie uns gerne per Mail oder Telefon kontaktieren.

     

     

     

    Tags: Krankentaggeld
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    Neue Solaranlage für unser Haus

    Oktober 27th, 2011

    photovoltaic
     

    So versichern Sie Ihre Solaranlagen richtig

    L.B.: Wir lassen auf unserem Haus eine Photovoltaic-Anlage installieren. Worauf müssen wir achten, wenn wir die damit zusammenhängenden finanziellen Risiken im Schadenfall umfassend absichern möchten?

    Die meisten kantonalen und alle privaten Gebäudeversicherer übernehmen Brand- oder Elementarschäden an Solaranlagen, sofern diese am Gebäude montiert sind und primär der Selbstversorgung dienen. Um Probleme zu vermeiden, ist in jedem Fall die Gebäudeversicherungssumme angemessen zu erhöhen. Anlagen, die vorwiegend Strom zum Verkauf produzieren und solche, die unabhängig von Gebäuden aufgebaut werden, gelten meist als Einrichtungen und sind deshalb über eine separate Versicherung abzudecken.

     

    Umfassender Versicherungs-Schutz ist sinnvoll

    So versichern Sie Ihre Solaranlagen richtigEinige Hersteller und Lieferanten von Solaranlagen vertreiben ihre Produkte zusammen mit einem umfassenden Garantie- und Versicherungs-Paket. Wenn Sie Ihre Anlage ohne ein solches «Sorglospaket» gekauft haben, bieten Privatversicherer umfassende Versicherungslösungen an. Diese Deckungen können deutlich weiter gehen als die herkömmliche Sachversicherung. So können sogar die Montagerisiken abgedeckt und viele andere, plötzlich auftretenden Beschädigungen versichert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Ertragsausfälle und Mehrkosten abzudecken, wenn eine Anlage nach einem versicherten Schaden einmal weniger oder gar keinen Strom mehr produziert. Vor allem dort, wo grosse Photovoltaikanlagen für den Stromverkauf in Betrieb genommen werden, muss unter Umständen auch der Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung überprüft und angepasst werden. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater.
     

     

     

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    Volldeckung Pensionskasse BVG

    Oktober 26th, 2011

    Davon geht Swisscanto aus

     

    Davon geht Swisscanto aus

    Die jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten dürften den Pensionskassen in der Schweiz heftig zugesetzt haben. Die Anlagegesellschaft Swisscanto geht davon aus, dass viele Vorsorgeeinrichtungen in die Unterdeckung gefallen sind. Für alle 382 im Pensionskassen-Monitor erfassten Vorsorgeeinrichtungen, hat Swisscanto den Deckungsgrad Mitte August auf 91% geschätzt. Im ersten Quartal lag er noch bei 98.9%, per Mitte Jahr bei 97.4%.

    Bei der Vollversicherung der PAX Sammelstiftungen sind alle Versicherungsrisiken voll bei der PAX rückversichert. Als Vollversicherer erfüllt die PAX eine 100%-Deckung aller Risiken: Eine Unterdeckung ist nicht möglich. Der umfassende Vorsorgeschutz in den Bereichen Tod, Invalidität und Langlebigkeit ist sichergestellt. Alle diese Leistungen werden durch die PAX verpflichtend abgesichert:
    Rentenkürzungen sind kein Thema. Der Deckungsgrad der Sammelstiftungen beträgt immer mindestens 100%, aktuell sogar 102%. Dies bedeutet, dass die PAX jederzeit in der Lage ist, die Ansprüche der Versicherungsnehmer vollständig zu befriedigen.

    Für Sammelstiftungen gelten die Anlagevorschriften für Personalvorsorgeeinrichtungen gemäss dem Gesetz über die berufliche Vorsorge und dessen Verordnung. Für Vorsorgeeinrichtungen der Lebensversicherer gelten zusätzlich die strengeren Vorschriften für Lebensversicherungs-Gesellschaften. Als Vollversicherer hat die PAX die Auflage, eine 100%-Deckung aller Risiken jederzeit zu erfüllen. Dies wird gewährleistet und von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht
    (FINMA) auch regelmässig geprüft.

     

    Zinssatz der Pensionskasse

    Zinssatz der PensionskasseDas obligatorische Sparguthaben wird aktuell mit dem BVG-Zinssatz von 2,0%, das über-obligatorische Sparguthaben mit dem Zinssatz von 1,5% verzinst (Stand Herst 2011). Diese Verzinsung ist trotz der schwierigen Lage an den Kapitalmärkten nicht gefährdet. Die konservative Anlagepolitik der PAX lässt in boomenden Zeiten die Überschüsse eher gering ausfallen, bietet aber in schwierigen Zeiten auf dem Kapitalmarkt die Gewähr, dass die Leistungs- und Zins-Versprechungen auch eingehalten werden.

    Bestellen Sie ein Angebot für eine PAX-BVG-Lösung

     

     

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    ZKB-kapitalgeschützte Einmaleinlage

    Oktober 26th, 2011

    ZKB-kapitalgeschützte Einmaleinlage
     

    In Zusammenarbeit mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) entwickelt

    Die PAX ist seit Anfang Jahr erfolgreich mit dem Kapitalschutzprodukt PAX-DiamondLife gestartet. Als reine Schweizer Lösung zeichnet sich dieses Produkt dadurch aus, dass die Zürcher Kantonalbank als Kapitalschutzgeberin amtiert. Es freut uns denn umso mehr, dass es die Zürcher Kantonalbank im Global Finance Ranking der sichersten Banken der Welt auf Platz 4 geschafft hat (dies weit vor den bekannten Schweizer Grossbanken).

    Mit der anteilgebundenen PAX-DiamondLife hat die PAX in Kooperation mit der Zürcher Kantonalbank eine Kapitalschutzlösung lanciert, die sich sehen lassen kann. Nun präsentieren wir Ihnen für die Versicherung finanziert mit Einmaleinlage noch zwei weitere Vorteile:

     

    Vorteil 1: Stempelsteueraktion

    Vorteil: Einmaleinlage ohne Stempelsteuer

     

    Die PAX übernimmt die Stempelsteuer bei PAX-DiamondLife Einmaleinlage – ohne Beschränkung von Vertragsdauer oder Höhe der Einlage.

     

     

    Vorteil 2: Keine Gesundheitsfragen

    PAX verzichtet auf die GesundheitsprüfungFalls die Einmaleinlage die folgenden Limiten nicht überschreitet, verzichtet die PAX während der Aktionsdauer (bis Mittwoch, 07.12.2011 mit Versicherungsbeginn bis spätestens 01.01.2012) auf die Gesundheitsprüfung.

    - Vertragsdauer 10 Jahre:Einmaleinlage bis CHF 140‘000.-
    - Vertragsdauer 11-15 Jahre:Einmaleinlage bis CHF 80‘000.-
    - Vertragsdauer über 16 Jahre:Einmaleinlage bis CHF 60‘000.-

     

    Hier nochmals die wichtigsten Vorteile von PAX-DiamondLife auf einen Blick:

    die wichtigsten Vorteile von PAX-DiamondLife● Kapitalschutz und Renditechancen in einer Lösung

    ● Lock-In-Absicherung: Bei positivem Verlauf nimmt der Kunde die Gewinne in Form von definitiven Erhöhungen des Kapitalschutzniveaus mit Hebelung: Die Partizipationsmöglichkeiten am Fonds werden durch die ZKB zusätzlich auf das 4-Fache erhöht.

    ● Rein Schweizerische Lösung mit der Zürcher Kantonalbank (sicherste Schweizer Bank gemäss Global Finance Ranking) und der Genfer Edmond de Rothschild Gruppe

    ● Stempelsteueraktion

    ● Verzicht auf Gesundheitsprüfung

    Pax-diamondlife

     

     

     

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    Wechsel der Krankenkasse

    Oktober 19th, 2011

     

     Leistungen bei allen Krankenkassen gleich

     
    Wechsel Krankenkasse 2012
     
    Die Leistungen der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt. Egal also, bei welcher Kasse Sie grundversichert sind – die Leistungen sind überall identisch.
     
     
     

    Krankenkassenprämien 2012

    Die Prämien im Jahr 2012 steigen im Durchschnitt um 2,2% bzw. bei den jungen Erwachsenen (19-26Jahre) um 4,4%. Damit liegt der Anstieg deutlich unter dem Jahresdurchschnitt von 5,1%. Das BAG sagt weiterhin, dass die Reserven aller Krankenkassen im Jahr 2013 den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen werden.

    Der Anstieg in folgenden Kantonen liegt mit durchschnittlich 2% unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt: BE, GR, NE, OW, TG, TI und VD

    Der Antstieg folgender Kantone liegt im gesamtschweizerischen Durchschnitt:
    AG, BL, GE, LU, SH, SO, SZ und VS – In diesen Kantonen liegt der Prämienanstieg zwischen 2,2 und 2,8%

     
    Fordern Sie unverbindliche und kostenlose Direktofferten an.

     

    Jetzt Krankenkasse wechseln

     
    Krankenkasse 2012Vergleichen Sie jetzt die Prämien 2012 mit dem Prämienrechner schnell und einfach!

    Kündigungsvorlage: Professionelles, aktives PDF zum online – ausfüllen und ausdrucken

    Sehen Sie hier: Infos zur Kündigung der Grundversicherung

    Sehen Sie hier: Kündigungsfristen der Krankenkassen

     

     

     

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    Gebundene Vorsorge

    Oktober 12th, 2011

     

    Was kann man bei den Steuern abziehen?

     

    Steuerabzug

     

    P.W.: Ich zahle jedes Jahr den vollen Grenzbetrag auf das Konto meiner gebundenen Vorsorge ein. Wie hoch ist 2011 die Summe, die ich maximal in die Säule 3a im Rahmen des individuellen Vorsorgesparens investieren kann?

     

    Der Staat fördert die private Vorsorge durch Steuervorteile. Bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) können in diesem Jahr höchstens 6’682 Franken einbezahlt und beim steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige erwerbstätig und in einer Pensionskasse versichert ist. Für Personen, die in keiner Pensionskasse versichert sind, erhöht sich die maximale Abzugslimite auf 20 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens, höchstens aber auf 33’408 Franken.

     

    Wann gilt die Abzugslimite von 6’682 Franken?

    Die Abzugslimite von 6’682 Franken (Stand 2011) gilt für alle Steuerpflichtigen, die ein Erwerbseinkommen aufweisen und einer Vorsorgeeinrichtung (nach Art. 80 BVG) angehören. Als Vorsorgeeinrichtungen in diesem Sinne gelten nicht nur BVG-registrierte Einrichtungen, sondern auch Pensionskassen im überobligatorischen Bereich. Die Abzugsberechtigung ist auch dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer nur Risikoprämien entrichtet (meistens bis zum 25. Altersjahr) oder wenn ein Steuerpflichtiger (zum Beispiel nach einer Verselbständigung) weiterhin Prämien an eine Freizügigkeitspolice für die Deckung der Risiken Tod und Invalidität bezahlt. Bei verheirateten Personen (oder eingetragenen Partnerschaften) können beide Partner die Abzüge für sich beanspruchen, wenn sie erwerbstätig sind. Die Beiträge dürfen zudem bis längstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters abgezogen werden. (Bericht von: Schweizerischer Versicherungsverband SVV)

    Balance Invest

    Innovative Sparversicherung

     

     

     

    Tags: gebundene Vorsorge
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    Versicherer zahlen pro Sekunde 1300 Franken

    August 26th, 2011

     

    Durchschnittlich 1300 Franken pro Sekunde

     

    Versicherung

    So viel haben die Schweizer Privatversicherer im Jahr 2010 für die Versicherungsfälle ihrer Kunden bezahlt. Insgesamt beliefen sich die Zahlungen der Lebens- und Schadenversicherer auf 41 Milliarden Franken – das sind 5200 Franken pro Einwohner. In der Lebensversicherung betrugen die Prämien-einnahmen 30 Milliarden Franken und in der Schadenversicherung knapp 25 Milliarden Franken. Damit wurden in der Schweiz rund 7000 Franken pro Kopf für private Versicherungen ausgegeben.

    (Bericht von: Schweizerischer Versicherungsverband SVV)
     

     

     

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    Kündigungsfristen der Krankenkassen

    Juli 31st, 2011

    Wünschen Sie ein Angebot für Ihre Krankenkasse?

     
    Versicherer Versicherungsdauer Kündigungsfrist Kündigungsmöglichkeint bei Prämienerhöhung Was ist kündbar
    Assura 5 Jahre 6 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Atupri 1 Jahr 3 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Concordia 1 Jahr oder länger (gemäss Police) 3 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    CSS 1, 3 oder 5 Jahre (gemäss Police) 3 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    EGK 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres alle Produkte
    Groupe Mutuel 5 Jahre 6 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Helsana 1, 3 oder 5 Jahre 3, 5 oder 6 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Innova 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    KPT 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    ÖKK 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Swica 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Sympany 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
    Visana 1, 3 oder 5 Jahre (gemäss Police) 3 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung

     

     

     

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    Von den Millionären lernen

    Juli 25th, 2011

     

    Weltweit gibt es 10,9 Millionen Menschen mit einem frei verfügbaren Vermögen von mehr als einer Dollar-Million. Davon leben allein 3,1 Millionen in den USA, und immerhin 243‘000 in der Schweiz. Unser Land liegt damit in absoluten Zahlen auf Rang acht und gemessen an der Millionärsdichte in einem der vordersten Ränge. Das sind Ergebnisse des „World Wealth Report (Welt-Vermögens-Bericht)“, der vom Finanzunternehmen Merrill Lynch und dem Beratungsunternehmen Capgemini jährlich veröffentlicht wird.

     

    42,7 Billionen US-Dollar

    Das grösste Wachstum der Zahl der Millionäre verzeichnen die aufstrebenden Regionen Asien-Pazifik, Lateinamerika und Afrika. Rund um den Globus besitzen alle Millionäre zusammen ein Vermögen von 42,7 Billionen US-Dollar oder rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr.

     

    19 Prozent in Immobilien

    Die von der Studie erfassten Reichen haben weltweit im Schnitt 19 Prozent ihres Vermögens in Immobilien investiert. In den neuen Millionärspopulationen von Asien-Pazifik beträgt dieser Anteil sogar fast ein Drittel. Ebenfalls ein Drittel beträgt der weltweite Aktienanteil an den Millionärsvermögen. Erstaunlich ist, dass die konservativen Anlagen „Liquidität und Festverzinsliche“ nach wie vor über zwei Fünftel des Vermögens auf sich vereinigen. Das ist laut den Verfassern der Studie ein Ergebnis der jüngsten Finanzkrise.

     

    Kapitalerhaltung ist „wichtig“

    Die Reichen haben ihre Anlage- und Lebensziele überdacht. Das maximale Renditebolzen hat an Wichtigkeit eingebüsst. Dafür werden die Risiken bei der Geldanlage sehr sorgfältig abgewogen. „Vorsicht!“ ist beim Investitionsverhalten die grosse Devise. Für fast 80 Prozent der befragten Millionäre ist die Kapitalerhaltung als Anlageziel denn auch „wichtig“ oder „extrem wichtig“.
    (Bericht von:FICON Finanz Consulting AG)

     

    Anlage mit Kapitalerhaltung

     

     

     

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    Teilzeitbeschäftigte zu wenig informiert

    Juli 25th, 2011

    Pensionskasse BVG

    Das ist ein Befund des soeben erschienenen Berichts „Auswirkungen der Herabsetzung der Eintrittsschwelle in die Pensionskassen“ Teilzeitbeschäftigte und ihre Arbeitgeber sind über die gesetzlichen Vorsorgemöglichkeiten oft zu wenig informiert.

     

    Pensionskasse

    Wer unselbständig ist und mehr als 20‘880 Franken verdient, muss gemäss dem Berufsvorsorgegesetz obligatorisch in einer Pensionskasse versichert werden. Das gilt grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte. Um den zu versichernden Lohn zu bestimmen, wird vom Einkommen der Koordinationsabzug von 24‘360 Franken abgezogen. Für Einkommen bis 27‘840 werden mindestens 3‘480 Franken versichert. Das sind die Minimalvorschriften. Pensionskassen können in der weitergehenden Vorsorge im Reglement vorsehen, den Koordinationsabzug gemäss dem Arbeitspensum eines Teilzeitbeschäftigten zu senken oder sogar den gesamten Teilzeitlohn zu versichern. Ergo: Wer sich für einen Teilzeitjob bewirbt, sollte einen kritischen Blick in das Pensionskassenreglement seines möglichen Arbeitgebers werfen.

     

    Anfrage-Formular für Pensionskasse nach BVG

     

    Zwei Teilzeitaktivitäten

    Immer mehr Menschen haben zwei oder mehr Teilzeitaktivitäten. In diesen Fällen ist es besonders gewinnbringend, nach der bestmöglichen Lösung für die berufliche Vorsorge zu suchen. Wer beispielsweise zwei Einkommen über der Eintrittsschwelle von 20‘880 Franken erzielt, ist grundsätzlich automatisch bei zwei Pensionskassen versichert. Das ist besonders ungünstig, wenn beide Pensionskassen den vollen Koordinationsabzug vornehmen: Mögliche Lösung: Sofern es das Reglement zulässt, das gesamte Einkommen bei einem der beiden Arbeitgeber versichern. Der andere Arbeitgeber muss den Arbeitgeberbeitrag dann gleichwohl entrichten.

     

    Zwei oder mehr Tieflöhne

    Etliche Teilzeitler haben zwei oder mehr Einkommen von verschiedenen Arbeitgebern, die alle unter der Eintrittsschwelle von 20‘880 Franken liegen. Aber die Summe der Einkommen übersteigt diesen Betrag. Es besteht dann keine obligatorische berufliche Vorsorge. Laut Gesetz können sich diese Teilzeitbeschäftigten mit mehreren Arbeitgebern freiwillig versichern.

     

    Information wird vorgeschrieben

    berufliche Vorsorge

     

    In der Strukturreform der beruflichen Vorsorge, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, werden die Pensionskassen gesetzlich angehalten, die Information an die Versicherten und die Arbeitgeber zu verbessern. Das ist im Bereich der verbreiteten Teilzeitarbeit ein grosses Bedürfnis.

    (Bericht von: FICON Finanz Consulting AG)

     

     

     

     

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    Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse

    Juni 30th, 2011

     

    Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse – ist das sinnvoll?

    Einkauf in die PensionskasseR.I.: Meine Pensionskasse bietet mir die Möglichkeit zu einem freiwilligen Einkauf. Ich bin alleinstehende Mutter mit Kindern in der Ausbildung. Ist diese Einlage sinnvoll und wie wird sie steuerlich behandelt?

    Pensionskassen regeln den Einkauf meist in ihrem Reglement und informieren den Versicherten über die maximal mögliche Einkaufssumme, die nach Gesetz höchstens die Höhe der reglementarischen Leistungen ausmachen darf. Sofern die versicherte Person Freizügigkeitsguthaben besitzt, die sie nicht in die Vorsorgeeinrichtung einbrachte (oder einbringen musste), reduziert sich der Höchstbetrag der Einkaufssumme um diesen Betrag. Ein Einkauf ist sicher sinnvoll, um die Altersleistungen zu erhöhen – je nach Reglement werden dabei auch die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität nach oben angepasst. Die Verzinsung des individuellen Kapitals ist in der Regel marktüblich (u.a. BVG-Mindestzinssatz).

    Vorsicht bei unverheirateten Personen

    Bei unverheirateten Personen ist beim Einkauf Vorsicht geboten. Die Bestimmungen des Pensionskassenreglements sind hier massgebend und zu beachten. So ist es möglich, dass im Todesfall bei unverheirateten Personen oft keinerlei Leistungen (Witwen/r- bzw. Partner/Innen-Renten und/oder Todesfallkapital) ausgelöst werden. Ein Todesfall, insbesondere kurz nach dem Einkauf, kann in solchen Fällen dazu führen, dass die Erben (in Ihrem Fall die Kinder) von diesem Geld nicht mehr profitieren, da die Einlage in der Vorsorgeeinrichtung verbleibt. Zudem gilt für alle Versicherten zu beachten, dass allfällige Leistungen in den drei Jahre nach dem Einkauf nur in Rentenform (also nicht in Kapitalform) bezogen werden können. Wer also kurz vor der – allenfalls auch vorzeitigen – Pensionierung steht, sollte diesem Umstand Rechnung tragen. Zudem ist die finanzielle Lage der Pensionskasse zu prüfen: ein Einkauf in eine Kasse mit Unterdeckung kann Leistungseinbussen mit sich bringen. Steuerlich erweist sich der Einkauf oft als Vorteil. Eine Einlage ist zu 100% von den direkten Steuern bei Bund und Kantonen abzugsfähig. Bei Fälligkeit muss die Leistung in Rentenform zu 100% versteuert werden, und ein allenfalls möglicher Kapitalbezug wird zu einem speziellen Satz (unterschiedlich je nach Kanton) getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.(by ASA | SVV Schweizerischer Versicherungsverband SVV)

    Hier bestellen Sie ein Angebot für Ihr BVG

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    Verkehrsunfall im Ausland

    Juni 9th, 2011

     

    Wie werde ich entschädigt ?

    P.G.: Ich wurde im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Zurück in der Schweiz möchte ich meine Forderungen an den ausländischen Unfallverursacher möglichst rasch geltend machen. An wen kann ich mich wenden ?

     

    Dank dem europäischen Besucherschutzabkommen, das seit dem 1. Oktober 2003 in Kraft ist, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz an das Nationale Versicherungsbüro (NVB) wenden. Dieses sagt Ihnen, wer der Schadenregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherungsgesellschaft in der Schweiz ist. Sie können sich anschliessend direkt an diesen Beauftragten wenden.

     

    Informationen unter 0800 831 831 (NVB)

    Der Schadenregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherungsgesellschaft in der Schweiz ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von drei Monaten ein Entschädigungsangebot zu unterbreiten oder eine Begründung für die Verzögerung abzugeben. Die Schadenfälle im Ausland werden grundsätzlich nach dem Recht des Unfall-Landes beurteilt. Bei einem Streitfall müssen Sie also Ihre Ansprüche vor Ort einklagen. Es empfiehlt sich daher, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschliessen, die sich mit der Wahrung Ihrer Rechte auch im Ausland befasst. Ausserdem ist zu beachten, dass bei einem Verkehrsunfall im Ausland wenn immer möglich ein Polizeirapport zu erstellen ist; falls das einmal nicht möglich sein sollte, so muss wenigstens das Europäische Unfallprotokoll von allen Unfallbeteiligten sorgfältig ausgefüllt und unterzeichnet werden.

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    Für alle unter 25 Jahren

    Juni 7th, 2011

    “Wir begleiten Jugendliche und junge Erwachsene auf ihrem Weg in die Unabhängigkeit und bieten Versicherungslösungen, die so individuell sind wie der persönliche Lebensstil.”

     

    Wann lohnt sich welche Versicherung?

    Die unten geschilderten Alltagssituationen helfen Ihnen bei der Wahl Ihrer Versicherung.

     

    Sicherheit im Alltag

    Thomas ist 22 Jahre alt. Obwohl er noch bei seinen Eltern wohnt, fühlt er sich frei und unabhängig. Er verdient sein eigenes Geld und geht seine eigenen Wege. Thomas besitzt kein Auto. Für grössere Besorgungen leiht er sich ab und zu das Auto eines Freundes aus. Diese Unabhängigkeit birgt aber auch gewisse Risiken, beispielsweise wenn Thomas versehent-lich eine Person verletzt oder Sachen anderer unabsichtlich beschädigt. Um diese Risiken abzusichern, benötigt Thomas folgende Versicherung:

    Privathaftpflicht mit Zusatzversicherung:
    – Schäden an fremden Motorfahrzeugen

    Die erste eigene Wohnung

    Christina zieht in Kürze in ihre eigene Wohnung um. Ein Teil des Mobiliars stammt aus der elterlichen Wohnung, einiges wird neu hinzukommen. Christina ist eine aktive Bikerin – ihr teures Bike liegt ihr besonders am Herzen. Damit Christina keine bösen Überraschungen erlebt, sollte sie folgende Versicherungen abschliessen:

    Hausrat mit Zusatzversicherungen:
    – Diebstahl ausser Haus
    – Hausrat ausser Haus gegen Beschädigung und Zerstörung

    Tour durch Europa

    Patrik freut sich sehr auf seine ersten Ferien ohne seine Eltern. Trotz des begrenzten Budgets gönnt er sich bei seiner Tour durch Europa den Besuch einiger Fussballspiele und Open-Air-Konzerte. Das Geld für die Reise und die Tickets hat er sich über einige Monate zusammengespart. Doch was ist, wenn Patrik kurz vor den Ferien erkrankt und seine Reise nicht antreten kann? Wir empfehlen ihm daher den Abschlusseiner Assistance-Versicherung mit integrierter Personen-Assistance, die ihm unter anderem auch eine schnelle Rückführung in die Schweiz ermöglicht, sollte er im Ausland erkranken oder verunfallen:

    Assistance-Versicherung

    Einkaufen im Web

    Sara tätigt regelmässig Käufe im Internet. Sie kennt die Risiken, die mit dem Internetkauf verbunden sind, möchte aber nicht darauf verzichten. Falls es doch einmal zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte, will Sara einfach und schnell auf juristische Hilfe zählen können. Wir empfehlen ihr deshalb den Abschluss folgender Versicherung:

    Rechtsschutz-Versicherung

    Finanzielle Sicherheit

    Oliver hat seine Ausbildung abgeschlossen. Dank dem ersten richtigen Einkommen ist er finanziell unabhängig. Sein Kollege hatte letzthin einen Unfall, weshalb er einige Zeit arbeitsunfähig war. Oliver macht sich seither vermehrt Gedanken darüber, was passieren würde, falls er wegen einerKrankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage wäre zu arbeiten. Er möchte sich finanziell vor einem solchen Risiko absichern:

    Erwerbsunfähigkeits-Versicherung

    Übersicht

    Mit der Jugendversicherung erhalten Sie individuell auf Ihren Bedarf ausgerichtete Leistungen – alle in einem Vertrag abgedeckt.

    Sind Sie interessiert?

    ..oder haben Sie noch Fragen?

    Hier können Sie uns kontaktieren

     

     

     

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    Kindervorsorge

    Juni 7th, 2011

     

    Der Beginn einer gezielten Absicherung soll möglichst früh gewählt werden

    Falls infolge Unfall oder Krankheit erforderlich, übernimmt die staatliche Invalidenversicherung (IV) Kosten für Ausbildung, Umschulung, Eingliederung ins Berufleben, medizinische Massnahmen, Hilfsmittel oder Hilflosenentschädigung. Da dies in der Grundvorsorge jedoch bloss auf Basis der Existenzsicherung erfolgt, sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr – und damit oft auch deren Eltern – in der Regel finanziell ungenügend abgesichert. Mit einer individuellen Kindervorsorge lässt sich diesem Risiko entgegenwirken.

     

    “Wir freuen uns, Ihnen mit der neuen Kindervorsorge eine Produkt-Ankündigung zu kommunizieren, die einem zunehmendem Bedürfnis gerecht wird.”

     

    Die Möglichkeit, ein garantiertes Erlebensfallkapital mit einer wählbaren Erwerbsunfähigkeitsrente und einem Pflegekapital zu kombinieren, ist eine Neuheit für den Schweizer Versicherungsmarkt.

    Hauptversicherungen

    - Kindervorsorge mit Sparzielversicherung (Garantierte Erlebensfallleistung)
    - Kindervorsorge bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente)

    Zusatzversicherungen

    - Prämienbefreiung bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (Kind)
    - Kindervorsorge mit Pflegekapital
    - Kindervorsorge bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente)

     

    Hauptversicherung: Sparversicherung oder Risikodeckung

    Grundlage für die Sparversicherung bildet der Haupttarif Sparzielversicherung. Die Risikodeckung basiert auf dem selbstständigen Haupttarif Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Mit diesen beiden Tarifen wird grösstmögliche Flexibilität geschaffen, ob Sparen alleine, Sparen mit Risikoschutz oder Risikoschutz alleine. Es sind sämtliche Kombinationen möglich.

    Kindervorsorge bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (HV und ZV)

    Hierbei handelt es sich um eine reine Risikoversicherung zur Absicherung der finanziellen Risiken bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit des versicherten Kindes infolge Unfall, Krankheit oder Geburtsgebrechen. Die Rente ist jeweils am Ende eines Versicherungsvierteljahres zahlbar, frühestens ab Vollendung des 18. Altersjahres des versicherten Kindes. Die Rente wird längstens bis zum Zeitpunkt ausbezahlt, in dem das versicherte Kind das 64. (Frauen) bzw. das 65. (Männer) Altersjahr vollendet hat.

    Sind Sie interessiert?

    ..oder haben Sie noch Fragen?

    Hier können Sie uns kontaktieren

     

     

     

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